Welche Strafe erhält ein Ladendieb als Ersttäter?
Bei geklautem Alkohol im Wert von rund 400-500€ ?
Die fiktive Täterin ist 24 Jahre alt und hat keinerlei Vorstrafen oder Eintragungen.
Mit was für einer Strafe muss sie rechnen ?
6 Antworten
wow, wie hat die fiktive täterin den fiktiven alkohol denn aus dem laden geschleppt? bei der summe ist es ja höchstwahrscheinlich mehr als eine flasche. ist sie mit nem laster in den laden gefahren, hat eingeladen und beim rausfahren, "vergessen" zu bezahlen?
ziemlich dreist. ist ja nicht nur ein kleiner flachman "zufälligerweise in die manteltasche gefallen " . gibt bis zu 30 tagessätz - oder mehr. und hausverb
erst mal mit Hausverbot und dann hoffentlich mit einer hohen strafe, damit sie endlich draus lernt
Hausverbot. Geldstrafe.
Ich verweise dich auf https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
Bei einem Ersttäter wird es sehr wahrscheinlich auf einer Geldstrafe hinauslaufen.
Das ist klar, nur wie viele Tagessätze in etwa ?
Die Höhe der Tagessätze ist vom Einkommen abhängig. Im Normalfall bekommt ein Ersttäter 30 Tagessätze. Aufgrund der Höhe der Beute können es aber auch 60 werden. Das hängt auch wieder von der Reue etc. ab.
Ok, danke für die Einschätzung.
Ich ergänze noch, dass auch die Art, WIE gestohlen wurde, Einfluss auf das Urteil haben wird.
Das hängt auch wieder von der Reue etc. ab.
Was denn für eine Reue?
die Art, WIE gestohlen wurde, Einfluss auf das Urteil haben wird.
Es gibt in der Regel kein Urteil, weil es keiner Verhandlung bedarf. Wenn der strafrechtliche Verstoß zugegeben wird, kommt es zu einem Strafbefehl. Das ist es vollkommen wurscht, ob der Dieb Reue zeugt oder nicht. Der, von dem der Strafbefehl kommt, kennt den Dieb nicht, und bekommt ihn auch nicht zu Gesicht.
30 - 40 Tagessätze, je nach Laune. Bei 15 Euro bei einem Geringverdiener angenommen, sind das dann 600 Euro, plus die Vertragsstrafe des Ladens und 1 Jahr Hausverbot in allen Filialen.
Einfach den Wagen vollgemacht und rausgefahren. Flasche zu je 50 Euro.