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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. 

Die Strafe kann zwischen 50 und 10.000 € alles sein. 

Ich musste damals um die 300 € zahlen. 

War dein Messer auch so lang und hattest du Vorstrafen wenn man fragen darf?

@Eddcapet

Du musst zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterscheiden. 

Eine Ordnungswidrigkeit kommt nicht in die Akte. Insofern sind Vorstrafen da erst einmal irrelevant. 

Und nein, mein Messer war nicht so lang. Es war ein einfaches Rettungs- bzw. Einhandmesser. 

Dass es ein Einhandmesser ist, stellt ja die Ordnungswidrigkeit dar. 

Wäre es ein normales Klappmesser was mit zwei Händen zu öffnen ist, dann könnte die Klinge theoretisch auch 30 cm lang sein. 

@unpolished

Also wird meine Strafe womöglich höher ausfallen?

@Eddcapet

Die Höhe der Strafe richtet sich wahrscheinlich nicht nach der Länge der Klinge, sondern eher nach dem Bearbeiter und dessen Laune. ;)

@Eddcapet

Das kannst du ausnutzen wenn es ein Rettungsmesser mit Gurtschneider war gillt das als begründung es beim fahren mitzuhaben

@Fabian324342

Ich bin aber kein Auto gefahren! 

@unpolished

Alles außerhalb des Hauses (ausgenommen Befriedetes besitztum) ist mitführen solange du es nicht mit einem Schloss gesichert hast

@Fabian324342

Du musst mich nicht (mehr) aufklären! Du hast gesehen dass ich die Frage schon korrekt beantwortet habe? 

@Fabian324342

Unsinn - Seit wann kann man Messer mit beliebiger Klingenart als Rettungsmesser schönreden?

Selbst wenn irgend ein geldgeiler Verköäuffer auf ein Messer mit Gurtschneider und Glasbrecher "rettungsmeser oder "Rescue" draufschmieren würde, wäre es damit kein erlaubtes Rettungsmesser, wenn es gegen den §42a verstösst!

Rettungsmesser die aufgrund ihrer Funktion /Form, Abmasse eigentlich gegen den 42a verstossen sind nur mit einer bestimmten Klingenform erlaubt

Dazu gibt es einen Feststellungsbescheid vom BKA, wie die Klinge auszusehen hat...

Also - Woher hast Du deine Weisheit?

@Lestigter

Lieber Lestigter, dass das hier dein "Fachgebiet" ist, hat man ja nun auch schon oft genug mitbekommen, und auch wenn du jetzt mich gerade nicht meinst, solltest du doch mal an deinen Umgangsformen arbeiten. 

Etwas als "Unsinn" zu bezeichnen, und mit Sachen wie "Woher hast du deine Weisheiten" zu provozieren ist auch nicht gerade fein. 

Ein "Das ist nicht korrekt, denn laut $ so und so" kommt da besser. 

Ich schreibe dies, weil ich mich von solch Aussagen wie deiner hier auch immer direkt angegriffen fühle. 

Weil der Ton und so ... ach was red ich ... wirst du sicherlich wissen! :)

Update: ich musste damals 350€ Strafe zahlen (bzw Spende an Freiwillige Feuerwehr), es wurde auch eine Entladene Schreckschusswaffe gefunden (Magazin und Waffe getrennt), das hatte ich damals nicht erwähnt. Wahrscheinlich so niedrige Strafe weil ich sehr kooperativ und freundlich war und auch angegeben habe das ich einverstanden bin, dass die Waffe vernichtet wird. Zudem habe ich ja keine Vorstrafen.

Verstoß gg §42a WaffG ist eine OWI, Geldbußen von 75 bis 300€ sind dafür bekannt.
Das Messer wird einbehalten.

Wo steht das es eine OWI ist?

@ES1956

Jepp... musste 300€ an die Freiwillige Feuerwehr spenden. Hatte außerdem noch eine Schreckschusswaffe dabei. Ich bin pünktlich gewesen und habe mich kooperativ gezeigt, auf die Frage "wollen sie die Gegenstände zurück haben", habe ich mit "nein, ich weiß das ich diese nicht transportieren darf, geantwortet". Hab mich laut dem Polizisten bestmöglich verhalten, daher "nur" 300€.

@Eddcapet

Die Schreckschusswaffe war zum Glück ungeladen und die Munition war im Kofferaum während die Pistole im Handschuhfach war, ansonsten hätte es wohl eine höhere Strafe gegeben

gut gelaufen, 300 ist schon happig aber wie du sagst, hätte schlimmer kommen können. Ist das vor ein Gericht gegangen oder hattest du die Möglichkeit das vorher zu beenden?

uuuiiii das ding kann richtig Ärger machen nen Bekannter hatte das mal und er hat ne Fette anzeige und ne Hausdurchsuchung bekommen weil man es wohl nur als Jäger besitzen darf genaueres weis ich allerdings nicht

Er hatte aber bestimmt Vorstrafen?

weil man es wohl nur als Jäger besitzen darf 

Das klingt nach einem verbotenen Faustmesser.

lies die Frage nochmal, es geht um ein zu langes feststehendes Messer, also eine Ordnungswidirgkeit, keine Straftat!

@Lestigter

Ich weis aber es war ein Link zum messer drin und mit genau dem Messer gab es schon probleme bei freunden

Hallo.

Wenn deine Aussage schlüssig war wird es wohl eingestellt werden. (?)