Welche Strafe bekomme ich wenn ich mit einem 25er Mofaführerschein 50 fahre?

2 Antworten

Das ist eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das Mofa / Moped wird wahrscheinlich sichergestellt.
Wenn es freiwillig nicht heraus gegeben wird, wird es beschlagnahmt.
Das Fahrzeug wird abgeschleppt.

Die Polizei wird eine Strafanzeige erstatten, ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten.

Man wird als Beschuldigter einer Straftat vorgeladen und kann eine Aussage machen.
Man hat das Recht die Aussage zu verweigern, da man sich eventuell selbst belasten würde.

Die Unterlagen und Beweise leitet die Polizei zur zuständigen Staatsanwaltschaft weiter.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob das Verfahren eingestellt oder verfolgt wird.

Dies könnte geschehen:

Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingestellt
Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft gegen eine Strafzahlung eingestellt

Es kann jedoch auch zum Gerichtsverfahren kommen.
Hier wäre dies möglich:

Das Verfahren könnte eingestellt werden, der Richter ermahnt.
Jugendliche Ersttäter werden zu Sozialstunden verurteilt
Eine Geldstrafe wird ausgesprochen
Es wird eine Führerscheinsperre ausgesprochen.
Bei hartnäckigen Fällen kann es zu einer Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, kommen.

Unter Umständen ist man vorbestraft, was bei der Suche nach Arbeit Probleme bereiten kann.

Sollte ein Unfall geschehen sein, wird die Versicherung selbstverständlich entschädigen, kann den Täter jedoch bis zu 5000 € in Regress nehmen.

Schau mal in §21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Erlöschen der Betriebserlaubnis, fahren ohne Führerschein, fahren ohne Versicherungsschutz. Sobald du irgendeine leistungssteigernde Veränderung an deinem Fahrzeug vornimmst

fahren ohne Versicherungsschutz

Zitiere den §6 PflVG und du erkennst vielleicht selbst, warum dieses Internetmärchen Blödsinn ist.

@migebuff

Wenn das »Blödsinn« ist, wie ist dann dieser Beitrag zu verstehen?

http://www.finanzen.de/news/16723/verlust-der-kfz-versicherung-durch-tuning

»[...] Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Dann trägt der Tuner bei einem Unfall oder Diebstahl die Kosten des verursachten Schadens allein. [...]«

Das würde dann ja über den möglichen Regress bei einer Obliegenheitsverletzung hinausgehen - zumindest liest es sich so?

@Gaskutscher

"Beitrag". Na ganz toll. Grasen wir jetzt das gesamte Internet ab, bis wir genug Beiträge gefunden haben, die das Gegenteil des Versicherungsvertragsgesetzes behaupten? Wenn genug Werbeseiten irgendwas behaupten, stimmt es schließlich irgendwann. Glaub ab 23 Seiten ist ein Gesetz überstimmt, der Inhalt der Spamseiten wird dann rechtskräftig. Genial...

"Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass die Leistung des Fahrzeugs tatsächlich den Angaben in der ABE entspricht. Sollte ein Fahrzeug beispielsweise getuned sein und dadurch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, erlischt der Versicherungsschutz." Insofern greift hier der Paragraph 6 Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Märchen, sondern eine Tatsache.

@ScharldeGohl

Hast du jetzt ernsthaft über Google irgendeinen Text von einem Versicherungsvergleichsportal suchen müssen? Wenn hier auf einem Niveau diskutiert werden soll, bei dem Inhalte von drittklassigen Werbe-Webseiten als gesetzliche Grundlage herhalten sollen, können wir das auch gleich sein lassen.

Die Geschwindigkeitserhöhung ist eine Gefahrenerhöhung nach §23 VVG, folglich ist der Versicherer im Innenverhältnis nach §26 VVG leistungsfrei. Aufgrund der Leistungsfreiheit greift §117 VVG, der den Versicherer zur Entschädigung des Opfers zwingt.

Wenn sich der Vertrag doch angeblich durch Zauberei in Luft auflöst und niemals bestanden hat, ist der Unfallverursacher ja fein raus, nicht wahr? Die vertraglich vereinbarten Regressforderungen sind dann ja auch Luft. Kinderlogik - immer wieder erstaunlich, welche Blüten diese treibt.


Das ist kein Märchen, sondern eine Tatsache.

Tatsache ist: §6 PflVG setzt einen nicht bestehenden Vertrag voraus. Verträge lösen sich nicht durch Obliegenheitsverletzungen in Luft auf.

lass ihn doch, Gaskutscher. Wenn er sich jetzt an dem einen Punkt festklammern will, damit er auch mal recht hat, dann soll ihm das gegönnt sein. Gottes Garten ist groß.

@ScharldeGohl

Festklammern. Wie niedlich. Ich zitiere Gesetze. Ihr zitiert Werbeseiten. Die Entscheidung, was mehr Aussagekraft hat, kann der Fragesteller nun selbst treffen.

war es nicht die Zahl 3, die automatisch umgehend alles rechtlich gültig macht? 3 mal reklamieren, drei Nachmieter vorweisen und so weiter...

naja, wie man sieht funktioniert es doch, ansonsten würdest Du ja nicht reagieren :D ich wünsche dir noch einen schönen Tag! und bei Gelegenheit mal ein bisschen Humor zulegen, das macht es leichter.