Welche Strafe bei Diebstahl und Betrug?
Hallo ich habe einen bekannten der gestern eine Anklageschrift wegen Diebstahl und Betrug bekommen hat .Er hat Sachen in seiner Firma entwendet und sie dann zum Verkauf angeboten . Da es dann doch nicht zum Verkauf gekommen ist hat er sie wieder zurück gebracht sie wurden aber noch nicht gefunden meine Frage ist welche Strafe erwartet ihn zu dieser zeit hatte er noch Bewährungszeit aber wegen einer anderen Sache die nichts mit Diebstahl zu tun hat .
3 Antworten
Also da kommt schon was zusammen...
§ 242 StGB Diebstahl bzw. § 246 StGB Unterschlagung (Der Versuch ist Strafbar) (Maximal Fünf Jahre Freiheitsstrafe wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist oder Geldstrafe) § 259 StGB Hehlerei (Der Versuch ist Strafbar) (Maximal Fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) § 56a könnte es noch Erhöhen (http://dejure.org/gesetze/StGB/56a.html)
Ich Schäze 2-3 Jahre Haft+ Geldstrafe bin aber nur Hobbyjurist der seit kurzem angefangen hat
nun... es wäre gut zu wissen wegen was er bewährung hat
Wegen Körperverletzung
Also ich würde sagen das zieht leider hoch... § 223 StGB (Maximal Fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) Also ich schätze mal er bekommt 4bis6 Jahre. Aber ich bin nur Hobbyjurist
Ok danke kann man da noch auf Bewährung hoffen oder eher nicht?
Wenn Du für den kram 2-3 Jahre geben wolltest, was gäbe es dann für Schäden im 50.-100.000,- Bereich, was für Millionenschäden?
Die Bewährung wird aufgehoben, bedeutet Haft.
Wichtig wäre eigentlich zu wissen, wie teuer die Sachen waren die er weggenommen hat. 100,- Euro, 1.000,- Euro, oder 10.000,- Euro.
Nehmen wir an, 1.000,- Schaden beim Diebstahl udn nochmal 1.000,- bei der Unterschlagung. Die beiden Einsatzsterafen jeweils 6-9 Monate, zusammengezogen auf 9-15 Monate Haft.
Dann die Frage, wie lange ist die alte Bewährungsstrafe zurück. War die Verurteilung evtl. sogar nach diesen Taten?, dann wäre eine neue Gesamtstrafe zu bilden.
Sonst tippe ich mal, es gibt eine Chance auf nochmal Bewährung, weil das erste nciht einschlägig war.ist aber auf Messers Schneide.
Die Verurteilung war früher und die Bewährung wäre jetzt diesen Monat rum das war während der Bewährungzeit.laut Anklage war der Wert von 15000€ das waren 2 Teile von einer Maschine die auf den Schrott kam weil da die ganze Anlage samt Inhalt abgerissen wurde und alles wurde verschrottet
Na ja 15.000,- ist eine Menge. Aber trotzdem mindestens 50:50 das es mit Bewährung klappt.
Danke für ihre Antwort !das lässt mich jetzt hoffen !:-)
Auch wenn die Bewährungsstrafe nichts mit dem Thema zutun hat?