Bekomme ich im Nebengewerbe (Kleinunternehmen) eine 2.Steuernummer und wird Hauptselbstständigkeit mitgerechnet?
Mal ne Steuerfrage....ich bin bereits selbstständig seit langer Zeit, habe also eine Steuernummer, muss als Makler aber keine Umsatzsteuer zahlen, da ich keine Rechnungen schreibe, sondern Provisionen erhalte.
Jetzt habe ich aber ein Nebengewerbe als Kleinunternehmen angemeldet, wo ich Rechnungen schreiben muss, und** theoretisch** Umsatzsteuer zahlen müsste....sofern ich Umsatz über 17.500 € im Jahr mache....das habe ich aber mit dem Nebengewerbe nicht vor, deswegen auch nur Kleinunternehmen ohne Ausweis der Umsatzsteuer! Mit dem Hauptgewerbe liege ich natürlich über 17.500 €, muss sie aber dennoch nicht bezahlen.
ALLERDINGS....wird nun mein Hauptgewerbe auch zum Nebengewerbe mitgerechnet, obwohl es mit dem Nebengewerbe a) nix zu tun hat und... b) ich im Hauptgewerbe keine Umsatzsteuer zahlen muss???
Und bekomme ich eine 2. Steuernummer mit dem Nebengewerbe, oder läuft dennoch alles über die 1.?
1 Antwort
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf die Person des Unternehmers. Du bist also entweder mit allen deinen Unternehmen Kleinunternehmer im Sinne des UStG oder nicht.
Von der Umsatzsteuer befreite Tätigkeiten, wie die eines Versicherunfsmaklers, zählen bei der Ermittlung der Grenze von 17.500 nicht mit zum Umsatz . Nur an sich umsatzsteuerpflichtige Leistungen werden da mitgezählt.
Zu beachten wäre allerdings, dass sich die Umsatzgrenze von 17.500 auf ein ganzes Jahr bezieht. Startest du dein Nebebgewerbe z.B. am 1. Juli - würde die Grenze folglich halbiert.
Wegen der Steuernummer kann es sein, dass du eine neue erhälst, muss aber nicht. Das Finanzamt wird es dir aber zeitnah mitteilen, auch für den Fall, dass deine bisherige Steuernummer von nun an auch für das Nebebgewerbe Gültigkeit besitzt. Bis auf weiteres kannst du die alte Steuernummer auf deinen Rechnungen verwenden.