Bekomme ich im Nebengewerbe (Kleinunternehmen) eine 2.Steuernummer und wird Hauptselbstständigkeit mitgerechnet?

1 Antwort

Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf die Person des Unternehmers. Du bist also entweder mit allen deinen Unternehmen Kleinunternehmer im Sinne des UStG oder nicht.

Von der Umsatzsteuer befreite Tätigkeiten, wie die eines Versicherunfsmaklers, zählen bei der Ermittlung der Grenze von 17.500 nicht mit zum Umsatz . Nur an sich umsatzsteuerpflichtige Leistungen werden da mitgezählt.

Zu beachten wäre allerdings, dass sich die Umsatzgrenze von 17.500 auf ein ganzes Jahr bezieht. Startest du dein Nebebgewerbe z.B. am 1. Juli - würde die Grenze folglich halbiert.

Wegen der Steuernummer kann es sein, dass du eine neue erhälst, muss aber nicht. Das Finanzamt wird es dir aber zeitnah mitteilen, auch für den Fall, dass deine bisherige Steuernummer von nun an auch für das Nebebgewerbe Gültigkeit besitzt. Bis auf weiteres kannst du die alte Steuernummer auf deinen Rechnungen verwenden.