Welche Schäden übernimmt die Elementarversicherung (Gebäude- und Hausrat) nach Unwetter?
Folgender Fall: Ein Unwetter Anfang Juni 2016 lies zweimal unseren Keller volllaufen (es kam durch die Kellertoilette und die Kellertüre). Fast das komplette Inventar musste entsorgt werden. Die Wandvertäfelung entsorgt werden. Gleichfalls wurde aufgrund Wassermasse der offene Balkon (eingelassene Loggia) das Wohnzimmer im Obergeschoss in Mitleidenschaft gezogen (Parkett und Schrank defekt). Im darunterliegenden Wohnzimmer des EG ist die Deckenvertäfelung quasi "um" und muss entsorgt und die Decke wiederhergestellt werden.
Was zahlt die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung? (Gebäude incl. Elementar, Hausrat OG incl. Elementar, Hausrat EG ohne Elementar)
Für den Kellerbereich - Bautrockner incl. Stromverbrauch?, - Entsorgungskosten (Container)?, - Maler (hier ist das Abreißen der unter der Vertäfelung liegenden Tapete incl. Grundierung und nur Neuanstrich (keine neue Vertäfelung und keine neue Tapete - also einfach nur streichen) gemeint
Für den Wohnzimmerbereich OG - Trockner incl. Strom? - Entsorgung des Schrankes erfolgt mittels Sperrgut kostenfrei, - Parkettarbeiten (Parkett teilweise erneuern, abschleifen und versiegeln)? - Malerarbeiten (Tapete runter und wieder neu dran)? - Schrank? - Abdichtungsarbeiten am Balkon?
Für den Wohnzimmerbereich EG - Entsorgung der Deckenvertäfelung mittels Sperrgut kostenfrei, - Deckenfacharbeiten (Deckenvertäfelung runter, Rigipsplatten runter, verputzen, weiß streichen)
Für eine Antwort wäre ich dankbar. Versicherungen wollen ja verständlicherweise so wenig als möglich bezahlen und lehnen zunächst nahezu alles ab.
2 Antworten
Alles, was mit dem Gebäude fest verbunden und diese Verbindung auf Dauer angelegt ist, gehört in den Bereich der Gebäudeversicherung. Dazu gehören Tapeten, Wandtäfelungen, Anstriche, Fußböden usw. Auch die Stromkosten für die Trocknung des Mauerwerks u.a. werden erstattet und natürlich auch die Entsorgungskosten für unbrauchbare Bauteile.
Inventar ist bei Elementarschäden nur abgesichert, wenn die Hausratversicherung dieses Risiko eingeschlossen hat.
Fraglich aber, ob der Versicherer wegen der offenbar nicht verriegelten Loggiatür sowohl bei der Hausrat- wie auch bei der Gebäudeversicherung, den Schaden nur teilweise reguliert. Hier könnte die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadenfalls greifen.
Die Einrede der groben Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen werden. Das können Sie an Hand der Vertragsunterlagen feststellen.
Es kann möglichweise in Frage gestellt sein, ob es sich um EL-Schäden handelt. Schäden durch Orkane oder Orkanböen sind durch die Sturmversicherung abgesichert. Da Orkane Regenwasser verwirbeln, kann der Schaden gewaltig sein, wenn der Sturm Fenster oder Dachfenster eindrückt. Gerne behaupten Versicherer einen EL-Schaden, um die Regulierungskosten drastisch zu senken, zumal bei EL-Schäden ein teilweise hoher Selbstbehalt vereinbart ist.
Ich mag das Nachschieben von Sachverhalten nicht. Manchmal habe ich das Gefühl, das der Fragesteller damit dem Ratgeber das Gefühl mitgeben will, dass die Antwort ihm nichts nutze.
Die Türe der Loggia war geschlossen. Es soll nach erster Meinung Wasser (aufgrund der unüblichen Mengen) über die Wände ins Wohnzimmer eingedrungen sein (Loggia die in einer Wanne gebaut und es soll wohl der Fall so sein, dass das Wasser höher als die Wanne stand bzw. die Wanne eine Undichtigkeit aufweisen könnte). Der Balkon muss aufgrund der Schäden ohnehin saniert werden. Hier geht es zunächst drum, wer zahlt die Sanierung im Wohnraum. Die Türe komplett geschlossen, dennoch kam durch die Wände Nässe...
Gleichfalls wurde aufgrund Wassermasse der offene Balkon (eingelassene
Loggia) das Wohnzimmer im Obergeschoss in Mitleidenschaft gezogen
(Parkett und Schrank defekt
Das haben Sie geschrieben und da verstehe ich kaum noch was.
Also war alles fest verschlossen. Dann entfällt die Ausführung über die grobe Fahrlässigkeit. Aber alles andere dürfte richtig sein. Sie müssten nur noch lesen.