Welche Schäden übernimmt die Elementarversicherung (Gebäude- und Hausrat) nach Unwetter?

2 Antworten

Alles, was mit dem Gebäude fest verbunden  und diese Verbindung auf Dauer angelegt ist, gehört in den Bereich der Gebäudeversicherung. Dazu gehören Tapeten, Wandtäfelungen, Anstriche, Fußböden usw. Auch die Stromkosten für die Trocknung des Mauerwerks u.a. werden erstattet und natürlich auch die Entsorgungskosten für unbrauchbare Bauteile.

Inventar ist bei Elementarschäden nur abgesichert, wenn die Hausratversicherung dieses Risiko eingeschlossen hat.

Fraglich aber, ob der Versicherer wegen der offenbar nicht verriegelten Loggiatür sowohl bei der Hausrat- wie auch bei der Gebäudeversicherung, den Schaden nur teilweise reguliert. Hier könnte die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadenfalls greifen.

Die Einrede der groben Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen werden. Das können Sie an Hand der Vertragsunterlagen feststellen.

Es kann  möglichweise in Frage gestellt sein, ob es sich  um EL-Schäden handelt. Schäden durch  Orkane oder Orkanböen sind durch die Sturmversicherung abgesichert. Da Orkane Regenwasser verwirbeln, kann der Schaden gewaltig sein, wenn der Sturm Fenster oder Dachfenster eindrückt. Gerne behaupten Versicherer einen EL-Schaden, um die Regulierungskosten drastisch zu senken, zumal bei EL-Schäden ein teilweise hoher Selbstbehalt vereinbart ist.




Buerger41  30.06.2016, 01:10

Ich mag das Nachschieben von Sachverhalten nicht. Manchmal habe ich das Gefühl, das der Fragesteller  damit dem Ratgeber das Gefühl mitgeben will, dass die Antwort ihm  nichts nutze.

Die Türe der Loggia war geschlossen. Es soll nach erster Meinung Wasser (aufgrund der unüblichen Mengen) über die Wände ins Wohnzimmer eingedrungen sein (Loggia die in einer Wanne gebaut und es soll wohl der Fall so sein, dass das Wasser höher als die Wanne stand bzw. die Wanne eine Undichtigkeit aufweisen könnte). Der Balkon muss aufgrund der Schäden ohnehin saniert werden. Hier geht es zunächst drum, wer zahlt die Sanierung im Wohnraum. Die Türe komplett geschlossen, dennoch kam durch die Wände Nässe...

Buerger41  30.06.2016, 01:06

Gleichfalls wurde aufgrund Wassermasse der offene Balkon (eingelassene
Loggia) das Wohnzimmer im Obergeschoss in Mitleidenschaft gezogen
(Parkett und Schrank defekt

Das haben Sie geschrieben und da verstehe ich kaum noch was.

Also war alles fest verschlossen. Dann entfällt die Ausführung über die grobe Fahrlässigkeit. Aber alles andere dürfte richtig sein. Sie müssten nur noch lesen.