Welche Rechtsfolgen hat die Öffentlichkeitswirkung des Handelsregisters?

2 Antworten

Das ist sehr wage gefragt. Da musst du schon konkreter werden.

Um's in einem Satz zusammenzufassen:

Jedermann kann darauf vertrauen, daß die dort eingetragenen Tatsachen so stimmen.

Wenn mir zB jemand ein einer GmbH gehöriges Grundstück verkauft und die verkaufende Person als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Register steht, ist das Geschäft rechtsgültig. Außer natürlich man könnte mir nachweisen, daß ich wußte, daß derjenige nicht mehr dazu berechtigt ist.