Samenspender soll Vaterschaft anerkennen
Ich bin privater Samenspender (calion auf spermaspender.de) und eine Frau ist jetzt nach der Geburt des Kindes zum Jugendamt in Berlin gegangen und beantragt die Beistandschaft.
Ich bin mir schon relativ sicher, dass ich der Vater bin, ein privater Test ist bereits in Auftrag gegeben, bin aber nicht bereit das Kind urkundlich anzuerkennen mit allen Rechtsfolgen, denn das war nicht so besprochen.
Ich habe schon mehreren Frauen zum Kind verholfen, zu denen ich bis heute einen guten Kontakt habe, wie auch zu den Kindern, aber so**** fühle ich mich ausgenutzt**** und hereingelegt. Hier wird Kapital aus meiner "Dienstleistung" geschlagen.
Kann ich ich die Unterschrift verweigern, (denn man unterschreibt nur wozu man steht!) bzw. was kommt auf mich zu bei gerichtlichen Anordnungen? Ich bin Hartz IV-Empfänger und die Mutter des Kindes hat als Vorstandsassistentin ein gutes Gehalt und hat auch schon einen Anwalt.
Danke
5 Antworten
Da mir dieses private Samenspender System nicht bekannt ist, weiss ich nicht genau, wie das rechtlich geregelt ist. Bei den Samenspenden an oeffentlichen Argenturen wird es wohl so sein, dass etwas unterzeichnet wird und dass das ganze dan anonymisiert ist. Da besteht dann natuerlich auch keinerlei Kontaktmöglichkeit ueber die weitere Verwendung.
In Deutschland ist es aber auch nur sehr schwer moeglich, offiziell mit einer Samenspende schwanger zu weden wegen der Gesetze.
Da das bei Dir ja aber wohl eher auf einem etwas privaterem Rahmen abläuft und Du sogar Kontakt zu Müttern und Kindern hast, sieht das mit Sicherheit so aus, dass Du der offizielle Vater bist und daher auch alle Pflichten hast. Dass Du Dich da ausgenutzt fühlst, das kann ich nachvollziehen, nur rechtlich ist es eben so, der Vater ist der Vater und der kann, falls er nicht freiwillig anerkennt, vom Gericht dazu erklärt werden und auch zu allen Unterhaltsverpflichtungen. Das macht absolut keinen Unterschied, auf welchem Weg das Kind entstanden ist, es zählt allein, dass man der genetische Erzeuger ist.
Selbst wenn die Samenspende geklaut werden würde (z.B. in einer Praxis), dann müsste der Vater erstmal zahlen, koennte das in diesem Fall aber von der Mutter zurückfordern später, falls sie mal genuegend Einkommen hat. Aber erstmal ist das Geld ja für das Kind und das kann nichts fuer die Umstaende.
Auch das Einkommen der Mutter spielt erst mal keine Rolle dabei, sie kann soviel verdienen, wie sie will. Wobei, so lange Du HartzIV Emfänger bist, ist bei Dir ja auch nichts zu holen. Aber bei der Anerkennung wirst Du dich am Ende nicht wehren können.
Weigerst Du dich, wird das Gericht die Vaterschaft feststellen lassen und dann bist Du auch offiziell der Vater und wirst als solcher eingetragen mit allen Rechtsfolgen. Was vorher diesbezüglich besprochen wurde, egal ob mündlich oder schriftlich ist hier vollkommen irrelevant. Nur die jetzigen Fakten sind wesentlich.
...das mag alles sein, dass ich mich rechtlich auf dünnem Eis bewege. Es gibt viele Frauen, die keinen Freund haben, zum Beispiel auch in lesbischen Verhältnissen leben und privat einen Samenspender suchen. Es gibt viele Intenetseiten mit Kindeswunschforen. Oft sind diese Frauen über 40 und der Weg über eine anonyme Samenspende ist nicht möglich oder zu teuer, und schließlich wollen die meisten Frauen auch die Kontaktmöglichkeit des Kindes zum Vater und wissen, wer er ist, aus verständlichen Gründen. Und manche der Spender sind auch schwul und würden ein Kind nie auf natürliche Weise zeugen wollen. Diese Frau trat hilfeschreiend mit dem Kindeswunsch an mich ran und bezirpste mich 3 Jahre, versprach mir Aufträge zuschanzen etc., wenn ich ihr meinen Samen spendete, zumal ich das schon mehrmals tat und das als "Lebernsgeschenk" immer gewürdigt wurde. Ich wollte nie Geld dafür, denn mit Leben macht man kein Geld, aber will auch nicht belangt werden. Doch nach der Geburt erwies sich alles anders. Der Mutter war allerdings immer klar, dass sie alleine zurechtkommen muss. Scheinbar plante sie das alles sehr hinterhältig von vorneherein. Leider bekommt dieses Frau, die sich des Betruges bediente im Namen des Kindes Recht zugesprochen.
Aus freiwilligen Stücken bin ich nun aber nicht bereit eine Unterschrift zu leisten auf die man sich immer wieder berufen wird, auch bei veränderter Rechtslage. Wird die Anerkennung erzwungen kann ich mich auf diesen Umstand berufen. Emotional habe ich zu diesem Kind keine Bindung, schon durch das Fehlverhalten der Mutter und werde auch jeglichen Kontakt ablehnen. Ich will weder Sorge- noch Umgangsrecht. Diese Wohltat sehe ich nur als eine lebenslange finanzielle Belastung für mich.
Meiner Ansicht nach hast du keine Chance. Für Rechtssicherheit gibt es die offizielle Samenspende und selbst bei der gab es schon Klagen auf Vaterschaft. (Die aber meines Wissens abgeblitzt sind.) Deine Form der Samenspende könnte man auch One Night Stand bezeichnen und da ist man dann auch der Vater. Das kann sie einklagen.
Danke Anita, aber das sind die Plattitüden mit denen die meisten Frauen argumentieren. Recht ändert sich aber, und vielleicht erlebe ich das noch zu meinen Gunsten und nicht nur zum Kindeswohl und letztendlich zum Wohl der Mutter, damit sie noch ein Tag mehr ausgehen essen kann und ich eine Nachschicht dafür arbeiten muss.
Wenn Männer so benachteiligt werden, dann müßte Ihr halt, wenn ihr keinen Partner habt ohne Kinder auskommen!
Ich bin unter solchen Bedingungen nicht mehr bereit Leben zu schenken, was eignetlich etwas sehr schönes sein könnte und auch meine positiven Erfahrungen damit gemacht habe.
Allerdings kann man von mir nichts erzwingen, außer das ich mich finanziell freikaufen muss für meine Wohltat. Für diese Frau empfinde ich Haß und das Kind wird von mir keine Liebe bekommen, heute nicht und später auch nciht. Alles rächt sich, mit oder ohne Geld. Diesen gütigen Weg hat die Kindsmutter verbaut.
Da wird wohl, sofern der Vaterschaftstest Deine Vaterschaft bestätigen wird, der Staat Dich voll und ganz in die Haftung nehmen. Denn wenn er das nicht machen würde, hätte die Kindsmutter Anspruch auf staatliche Unterstützung und vor solchen Kosten drückt sich der Staat gerne und versteckt sich dann hinter dem Begriff "zum Wohl des Kindes". So erging es auch Klaus Schröder, der einem lesbischem Paar seinen Samen spendete. Das Paar sah sich an die Absprache - ihn finanziell in Ruhe zu lassen - nicht gebunden und forderte Unterhalt ein. Mit Erfolg, denn für den Gesetzgeber gibt es einen greifbaren Zahlesel.
Doch einmal von der finanziellen Seite abgesehen. Das Kind ist Deines und hat eine Bestrafung durch Dich nicht verdient. Dass Du Hass auf diese - in meinen Augen Betrügerin - hast, ist nachvollziehbar. Nun ist es an der Zeit, Dich Deiner eigenen Leichtgläubigkeit (auch ich war damals mal zu leichtgläubig) zu stellen und Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
Da Du HartzIV-Empfänger bist, wird bei Dir wohl nichts zu holen sein und das Jugendamt in finanzielle Vorleistung erbringen. Falls sich Dein Leben wieder finanziell zum Besseren wenden sollte - was ich Dir wünsche - wird das Jugendamt natürlich sich eins, zwei, drei in Dein Vermögen/Einkommen pfänden, bis Deine aufgelaufenen Schulden getilgt sind. Soweit ich es weiß, zahlen die aber nur einen Teil an die Kindsmutter und somit werden sich auch bei der Kindsmutter Ansprüche gegen Dich anhäufen, die sie mit Sicherheit bei Dir eintreiben wird, sobald sich die Gelegenheit bietet. Warum auch nicht, denn ihre Zusage an Dich ist ihr ja offenkundig nichts wert. Kindesunterhaltsansprüche bleiben selbst bei einer Insolvenz mit Restschuldbefreiung erhalten, auch da wird es wohl kein Entkommen geben. Da bleiben nur ein paar Möglichkeiten übrig. A) in den sauren Apfel beissen und sich mit dem Schicksal arrangieren oder B) in ein Land auswandern, wo sie keinen Zugriff auf Dein Vermögen haben wird. Ich glaube die Schweiz eignet sich dafür ...
Der Vaterschaftstest wurde bestätigt.
Zu dem Kind habe ich keine emotionale Bindung und habe auch nicht vor - schon wegen dem hinterfurzigen Verhalten der Mutter - dieses zu ändern. >
Ich habe noch andere Spenderkinder mit besten Kontakt. Kurios ist die Situation, da diese bereits von der Co-Mutter adoptiert sind keine Erberechtigung mehr besitzen, und dieses neugeborene Kind nun erbeberechtigt ist.
Aber Gesetze ändern sich, wenn nicht in 4, dann in 10 oder 15 Jahren, daran muss ich denken, im Sinne des Erbes meiner Eltern und aus Selbsterhalt.
Ich habe die Vaterschatsurkunde zur Anerkunng nicht unterschrieben.
In einigen Jahren wird es sicher neue gesetzliche Regelungen zu dieser Problematik geben, worauf ich mein Argumentation gesetzestreu aufbauen kann. Diesen Weg muss ich mir offen halten und versperre ich mir nicht durch eine erzwungene Unterschrift, auf die sich jeder Anwalt der Gegenseite berufen wird können.
Ein Kind kann auch ohne Beurkundung des Spendervaters aufwachsen, denn in die Unterhaltspflicht werde ich nach meiner Vorraussicht eh genommen.
Der Beistand ist rein finanzieller Natur. Ich werde keine Vaterpflichten für dieses Spenderkind übernehmen und Rechte werde ich nicht beanspruchen.
Ich weiß, das Jugendamt steht dem Kind und der Mutter bei, aber ich bin mein eigener Anwalt, der seine Interessen für die Zukunft wahren muss, im Alter ohne Rente dasteht und dem Erbe seiner Eltern verpflichtet ist. Was andere machen sie mitr eine Lehre oder Besipiel, aber ich mache das was ich für richtig halte und für meine Haltung rechne ich auch mit Restriktionen.
Man muss auch mal für Ziele kämpfen und seine Argumente darlegen, wenn man davon überzeugt ist und auswandern oder alles über sich ergehen lassen und Unterschriften leisten , die man nicht will, ist etwas für Mutlose und Feiglinge.
Mit dieser Haltung wurde die Gesellschaft und Politik noch nie verändert!