Infoschein Nachnahmesendung 200 €
Hallo, dieser Tage hatte ich einen Postinfo-Schein im Kasten, der mich darauf hinweist, dass auf der Post eine Sendung für mich liegt, welche mit 196 € Nachnahmekosten belegt ist. Da ich NICHT per Nachnahme bestelle, bin ich rat- und schlaflos. Ignoriere ich den Schein, weil ich 200 % weiß, dass diese Sendung nicht für mich ist? Welche Rechtsfolgen könnte das haben? Stimmt die Aussage, dass auch Ämter, Behörden etc. ausstehende Zahlungen per Inkasso-Nachnahme einfordern? Welche Rechtsfolgen hat es, wenn ich mir zeigen lasse, von wem das Schreiben ist, es ein Amt ist und ich die Annahme verweigere. Denn widerum stellt sich mir die Frage, wie aufwendig ist die Rückforderung der Kosten, wenn es eine ungerechtfertigte Nachnahme-Forderung ist? Ich habe alle meine Postfächer und Konten durchleutet und kann keine "Lücke" finden, welche meine "1000" Fragen beantworten könnte. Und habe so gar keine Vermutung. Oder könnte das eine neue Betrugsmasche sein?
Danke für alle Hinweise, Infos und Antworten.
Milotta
3 Antworten
Wenn der Postbote klingelt: den Postboten bitten, ob man wegen des Verdachts des Betrugs ein Foto von dem Umschlag machen darf. Dann die Annahme verweigern.
Mit dem Foto zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug erstatten. Denn erfahrungsgemäß ist das nichts anderes.
Die Nichtannahme kann für Dich auf keinen Fall irgendwelche Rechtsfolgen haben.
Wer Geld von Dir will, soll gefälligst schriftlich eine Rechnung stellen und dort auch aufführen, wofür das sein soll und wann Du das bestellt haben sollst.
Ob die Post dir mitteilt, von wem die Sendung ist, weiss ich nicht.
Aber ich würde im Zweifelsfall die Annahme verweigern. Eigentlich solltest du dann nichts weiter unternehmen müssen, da die Post automatisch Sendungen nach 7 Tagen an den Absender zurück schickt.
Derjenige wird sich schon bei dir melden, wenn's doch eine gerechtfertigte Zusendung war.
Es hat genau keine Rechtsfolge, die Annahme zu verweigern. Wenn es eine Warenlieferung ist, übt man durch Annahmeverweigerung sowieso sein Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte aus. Insofern: Selbst wenn doch der 0,0001% Fall eintritt, dass es eine Bestellung war, hat man sie mit Nicht-Annahme widerrufen.
Die Post würde ich hier am Schalter fragen, von wem die Sendung ist und wenn man damit nichts anfangen kann, dankend die Annahme verweigern. Das wars. Bezahlen muss man nichts.
Wenn es von einem Amt ist oder einem bereits bekannten Vertragspartner, würde ich mir aufschreiben, welches genau, ebenfalls die Annahme verweigern und dann direkt im Anschluss dort freundlich nachfragen, was diese Nachname-Sendung sollte. Bei unbekannten FIrmen gar nicht reagieren.
Bei Inkassobüros udn Anwälten jedoch niemals anrufen. Dort hinschreiben "Hallo. Sie haben mir eine Nachnamesendung über XX€ zugesandt. Sie möchten mir unverzüglich erklären, warum. Zudem verlange ich einen Vertragsnachweis, sowie eine Vollmacht des Gläubigers. Andernfalls werde ich von einem Betrugsversuch ausgehen. Ich untersage ausdrücklich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."