Welche Rechte habe ich als 2. Vorsitzende eines Chores?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist euer Chor ein eigener Verein? Wenn nicht, bedeuten die Posten sowieso nicht viel, da Ihr nach außen dann einfach eine GBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) seid und gesamtschuldnerisch für Verträge haftet. Wenn Ihr dann (wahrscheinlich) keinen Gesellschaftervertrag abgeschlossen habt, darf jeder Gesellschafter im Namen der Gesellschaft handeln. Wenn Ihr ein Verein seid, habt ihr eine Vereinssatzung. In der ist wahrscheinlich geregelt, was der geschäftsführende Vorstand darf und was nicht und wer nach außen wie vertretungsberechtigt ist. Wenn ihr auch das nicht in der Satzung geregelt haben solltet, dann entscheidet der Vorstand in seiner Gesamtheit, also per Mehrheitsbeschluss. Eine Abberufung von Dir kann aber nur die Mitgliederversammlung machen, die Dich ja auch gewählt hat.

Dragonessia 
Fragesteller
 05.11.2014, 14:36

Vielen Dank für Deine Antwort! Ja, wir sind ein eigetragener Verein. Ich bin 2x für je 2 Jahre einstimmig vom gesamten Chor in der Mitgleiderversammlung gewählt worden. Meine "Rolle" im Vorstand wurde so definiert: die 2. stellvertretende Vorsitzende vertritt die 1. Vorsitzende, wenn diese abwesend ist! Die 1. Vorsitzende was im Sommer 4 Wochen in Urlaub ohne mir einen Kontaktadresse zu geben. Da einfach zu wenig Zimmer von ihr gebucht worden sind, hatte ich in der Bildungsstätte angerufen und gefragt, ob eventuell noch Zimmer frei sind. Das wird mir jetzt vorgeworfen.

segler1968  05.11.2014, 14:55
@Dragonessia

Das ist offensichtlich ein unsinniger Vorwurf dann. Aber man kann natürlich darüber reden. Nur was soll passieren? Der Vorstand kann Dich nicht abberufen oder sonstwie bestrafen. Da kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, kann es auch nicht um Haftungsfragen gehen. Also ist es nur ein Treffen zur Aussprache. Nicht mehr und nicht weniger. Stehe zu Deinem Verhalten und bleibe gelassen und freundlich.

Dragonessia 
Fragesteller
 05.11.2014, 15:14
@segler1968

Das werde ich und mit Logik kann man vielleicht am besten vorgehen. Im Februar wird es Neuwahlen geben und ich werde mich weiterhin zur Verfügung stellen, denn ich weiß, dass mich der Chor wieder wählen wird.

Ist das ein eingetragener Verein?

Dann ist die Sache klar, wenn der erste Vorsitzende an der Ausübung seines Ehrenamtes gehindert ist, vertritt der zweite Vorsitzende ihn nach außen.

Sonst bräuchte man doch gar keinen 2. Vorsitzenden

Dragonessia 
Fragesteller
 05.11.2014, 15:11

Ja, der Chor ist ein eigetragener Verein! Ich hatte das genauso gedacht. Was mich so ärgert, wenn ich dem Chor geschadet hätte, oder etwas unterschrieben hätte, aber nur die Frage, ob eventuell mehr Zimmer da sind... Ich habe da das Gefühl, die 1. Vorsitzende wollte mich so richtig vorführen, denn als ich sie nach weiteren Beispielen gefragt habe, ist ihr nur noch eingefallen, dass Ich ein anderes Chormitglied angerufen habe, dass die Probe etwas früher stattfinedt. Dieses Mitglied ist schwer zu erreichen, wir sind aber lange befreundet und ich kenne ihre Dienstnummer. Jetzt fängt schon der Streit an, wen ich anrufen darf.