Welche Konsequenz trit ein, wenn ein Verein keinen stellvertretenden Vorsitzenden findet?

2 Antworten

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Das ist eine schwierige Situation, in die immer mehr Vereine geraten.

  1. Das Vereinsrecht schreibt keine Größe des Vorstandes vor. Dieser kann auch aus 1 Person bestehen. Euere Satzung schreibt aber mehrere Personen vor. Die Satzung ist in diesem Fall ausschlaggebend.

  2. Was schreibt die Satzung über die Vertretungsbefugnis vor? Ist jeder BGB-Vorstand einzeln vertretungsberechtigt oder immer mehrere Vorstände gemeinsam? Im ersten Fall wäre der Verein nach außen handlungsfähig im zweiten eventuell handlungsunfähig.

  3. unvollständiger Vorstand. Nach der Rechtsprechung erforderlich, dass alle in der Satzung für das Gremium Vorstand vorgeschriebenen Ämter auch besetzt sind. Andernfalls ist das Gremium Vorstand nicht existent, sondern nur X Vorstandsmitglieder.

siehe auch:

"Zur Beschlussfähigkeit des VS ist nach einer verbreiteten Auffassung zunächst erforderlich, dass alle VS-Ämter besetzt sind (BayObLGZ 1985, 24 [29]; BayObLGZ 1988, 170 [174] =Rpfleger 1988, 416; OLG Hamburg, Recht 1935, 6158 [Genossenschaft]; Reichert,10. A. Rn. 2405; Fuchs, Recht 1912, 668; s.a. LG Münster, NZG 1998, 352; LGDresden, NZG 1999, 171; BayObLGZ 2003, 89 [96]). Nach dieser Meinung kann ein nichtvollständig besetzter VS bis zu seiner – notfalls durch das Gericht erfolgenden– Vervollständigung keinerlei Beschlüsse fassen, da von einer Beschlussfassung des VS nur gesprochen werden könne, wenn der VS die nach der Satzung erforderlichen Mitglieder hat."

Die Drohung, dass das Registergericht Zwangsvorstände, die aus dem Vereinsvermögen zu bezalten sind, einsetzt wirkt meist Wunder. Insbesondere, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht der Mitglieder verankert ist.

Wenn einfach kein Vorstand zusammenkommt, dann sollte man den Verein auflösen.

Aus Bamberger/Roth (Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch) zu § 28 BGB: Die Beschlussfähigkeit setzt immer voraus, dass alle Vorstandsämter,welche die Satzung vorsieht, besetzt sind.

5 . Die Anmeldung zum Registergericht erfolgt immer über einen Notar. Dieser wird Euch auf diesen Mangel hinweisen und einen nicht vollständigen Vorstand nicht zur Eintragung anmelden.

6.Selbstverständlich könnt Ihr die Mitgliederversammlung unterbrechen und später fortsetzen. Ihr könnt auch vor der Wahl die Satzung ändern und die nicht besetzbaren Ämter streichen. Diese Satzungänderung muss gut überlegt und vorbereitet sein. Daran denken, dass die Änderung erst mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam wird. Man kann aber trotzdem den neuen Vorstand wählen, der dann erst ab Wirksamkeit der Satzungsänderung rechtswirksam tätig werden kann.

Ich hoffe etwas zur Klärung beigetragen zu haben.

Kraeutergnom 
Fragesteller
 22.03.2014, 14:33

Danke, das hilft auf jeden Fall! Mit diesen Informationen kann ich wohl erfolgreicher auf die Mitglieder einwirken, jemanden für den Stellvertreter zu bestimmen. Immer noch besser und vor allem kostengünstiger, als wenn das Gericht dies macht. Herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen.

JotEs  22.03.2014, 16:51

Ein sehr guter Beitrag!

Nur eine kleine Anmerkung:

Die Anmeldung zum Registergericht erfolgt immer über einen Notar. Dieser wird Euch auf diesen Mangel hinweisen und einen nicht vollständigen Vorstand nicht zur Eintragung anmelden.

Darüber hat der Notar nicht zu entscheiden. Im Grunde genommen hat der Notar nichts weiter zu tun, als zu beglaubigen, dass die Unterschriften unter dem Anmeldungsschreiben tatsächlich von den dort genannten Personen stammt. Der Inhalt des Anmeldeschreibens geht den Notar grundsätzlich nichts an.

styxjr  01.05.2014, 22:27
@JotEs

Hallo JotEs, im Prinzip richtig, aber unserem Haus- und Hofnotar geschah folgendes: Er protokollierte den Verkauf einer Almhütte. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass diese Hütte an einer Ecke durch Schimmel stark beschädigt war. Daraufhin klagte der Käufer auf Kaufpreisminderung, da es sich um einen nicht protokollierten Mangel handelte. Die 2. Instanz entschied dann, dass der Notar den Käufer auf diesen Mangel hätte hinweisen müssen. Der Noater wurde verurteilt, die Wertmiderung zu bezahlen. Ich verstehe das Urteil auch nicht, aber so sind halt die Gerichte.

Kraeutergnom 
Fragesteller
 26.03.2014, 14:36

Mit den Informationen aus Deiner Antwort habe ich unsere Mitglieder gestern Abend erst mal geschockt. Aber dann fand sich ein Mitglied bereit für die Aufgabe des Stellvertreters. Also Deine Antwort war mit entscheidend, dass es bei uns weiter geht. Herzlichen Dank noch mal.