Wie läuft eine Blockwahl im Verein ab?

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Zunächst: Eine Blockwahl, also die Besetzung mehrerer Vereinsämter in einem Wahlgang durch Abstimmung über eine Liste ("Alle oder keiner") muss ausdrücklich durch die Satzung zugelassen sein, sonst ist sie nicht möglich. Das aber scheint ja bei euch der Fall zu sein.

Ob es zulässig ist, dass sich die Gewählten erst nach der Wahl untereinander über die Besetzung der Ämter einigen, muss sich aus der Satzung ergeben. Anhaltspunkt hierzu: Sofern die Satzung die Vorstandsämter einzeln bezeichnet (Vorsitzender, Kassenwart, ...) , müssen diese auch vor der Wahl den Kandidaten zugeordnet werden, sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

Die Blockwahl erfolgt, sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt, nach den gleichen Prinzipien wie eine Einzelwahl. Die Wahlliste (der "Block") wird also so behandelt wie ein einzelner Kandidat behandelt werden würde.

Ob geheim oder offen abgestimmt werden soll und wie die Abstimmung erfolgen soll entscheidet der Wahlleiter, sofern die Satzung keine ausrücklichen Vorschriften hierzu enthält.

Das sollte eigentlich ebenfalls in der Vereinssatzung geregelt sein, sofern sie nicht gegen das geltende Vereinsrecht verstösst. Allerdings dürfte es nicht möglcih sein einen Vorstand zu wählen ohne die Verteilung der Ämter vorher bekannt zu geben.

Bei einer Blockwahl wird meist nur der Präsident gewählt, der vorher mitteilt, mit welchem Team er die Vorstandsarbeit organisieren will. Vorteil: Man muss nicht so viele Wahlgänge durchführen. Nachteil: Man kann nicht gegen ein einzelnes Mitglied stimmen, man wählt entweder alle oder keinen.

Geheime Wahl ist grundsätzlich zwingend, wenn mindestens ein Clubmitglied sie fordert. Auch wenn es mehrere Kandidaten gibt, wird sie meist durchgeführt. Nur wenn alle Anwesenden einverstanden sind, kann offen per Handzeichen abgestimmt werden.

Bei einer Blockwahl wird meist nur der Präsident gewählt, der vorher mitteilt, mit welchem Team er die Vorstandsarbeit organisieren will.

Das kann so sein, wenn es die Satzung ausdrücklich so bestimmt, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Grundsätzlich bedeutet Blockwahl, dass man eine Kandidatenliste wählt.

Geheime Wahl ist grundsätzlich zwingend, wenn mindestens ein Clubmitglied sie fordert.

Nein, eine solche gesetzliche Vorschrift gibt es nicht. Und wenn auch die Satzung keine diesbezüglich Bestimmung enthält, dann entscheidet der Wahlleiter, ob offen oder geheim gewählt wird. Er kann dazu die Versammlung um ihre Meinung bitten und diese bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Dazu verpflichtet ist er aber nicht.

Mir ist bekannt, dass in vielen Vereinen so verfahren wird, wie du es schreibst. Das liegt dann aber daran, dass dieses Verfahren entweder so in der Satzung oder dass der Wahlleiter bewusst oder in dem irrigen Glauben, so entscheiden zu müssen, auf geheime Wahl entscheidet, sobald sie gefordert wird.

Also Blockwahl bedeutet, dass alle Mitglieder des zu wählenden Vorstandes zugleich im "Block" gewählt werden. Also völlig richtig, Du hast keine Auswahl, Du musst Dich für alle entscheiden, kannst keinen einzelnen abwählen. Das bedeutet auch, das nach Schließung der Kandidatenliste so viele Namen stehen, wie "Posten" zu vergeben sind. Du hast auch keine Mitsprache darüber, wer dann welches Amt übernimmt. Die Blockwahl muss ausdrücklich in der Satzung stehen. Ich selbst halte eine soilche Wahlmöglichkeit für sehr fragwürdig, weil eine Wahl in dem Sinne ja nicht möglich ist.