Was passiert mit einem Verein?

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Das kommt darauf an, was in der Satzung steht.

Fall1: Kassenwart und Schriftführer sind BGB-Vorstände, dann hat der Verein keinen Vorstand mehr, sondern nur noch Vorstandsmitglieder. Der Verein ist dann beschlussunfähig. Das Registergericht wird diesen Zustand nicht lange dulden und einen Zwangsvorstand einsetzen.

Fall2: Beide gehöen nicht zu den BGB Vorständen, dann können die Funktionen von BGB-Vorstand mit übernehmen werden, oder in einer Satzungsänderng diese Vorstandsposten gestrichen werden.

Fall 3: einer der beiden Posten gehört zum BGB Vorstand, dann gilt das Gleiche, wie beim Fall 1. Es gibt das Gremium Vorstand nicht mehr.

solche funktionen können auch eine zeitlang kommisarisch von nicht-vorstandsmitgliedern oder auch anderen vorständen ausgeübt werden.

aber wenn ein verein es nicht mehr schafft, solche positionen zu besetzen, dann haben wohl die stimmberechtigten mitglieder die lust am verein verloren und sollten ihn auflösen.

Dann wird der Verein aufgelöst.