Wie lasse ich aus einem e.V. (eingetragenem Verein) eine "normale" Gruppierung werden, ohne e.V.?

3 Antworten

Sie müssen den Verein auflösen. Dabei sind alle Regularien, die in der Satzung festgelegt sind, einzuhalten. Insbesondere auch, was mit dem Vermögen des Vereins geschieht. Das Finanzamt schaut da genau hin. Der Verein kann auch dann erst aufgelöst werden, wenn das Finanzamt dem Registergericht dazu sein o.k. gibt. Der Vorteil, den der e.V. gegenüber einer BGB-Gesellschaft, Ihre "normale" Gruppierung, hat, ist, dass das Haftungsrisiko beim e.V. auf das Vereinsvermögen beschränkt ist, bei einer "normalen" Gruppierung haften alle gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Ist das nicht ein Vorteil, der die zusätzliche Arbeit rechtfertigt?

Super, danke für diese Antwort! Ja, dann denke ich, dass wir das so belassen...

@kusihh

Ihr könntet den Verein wieder aus dem Register löschen lassen, ohne dass ihr ihn auflösen musst. Ihr braucht nur eine dementsprechende Satzungsänderung des Punktes Euerer Satzung, an dem das mit der Eintragung steht, und diese dann per Satzung vorgeschriebener Mehrheit aufheben.

Allerdings seid Ihr dann wie oben bereits vermerkt nur noch einen BGB-Gesellschaft, mit den entsprechenden Haftungsfolgen für jedes Vereinsmitglied, während sonst beim e.V. erstmal nur der Verein als eigenständige Rechtsperson haftet, die Vorständler nur bei grober Fahrlässigkeit! und die einfachen Mitglieder GARNICHT!

Also belasst es mal so wie es e. V. eingetragen ist!!

Beim Auflösen des Vereins werden ja nicht die Mitglieder aufgelöst. Es entfällt nur die Eintragung, der Verein ist kein e.V. mehr. Der Verein kann ganz wie gewohnt weitermachen. Es können nur keine Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins abgewickelt werden. Ein vorhandenes Bankkonto muss deshalb auch aufgelöst werden, der Kassenwart kann sich ein Konto auf seinen Namen einrichten lassen.

deine persönliche spezielle Auskunft kann dir ein Notar geben. Ich denke du musst ihn erst auflösen, bin mir aber nicht sicher