Wie lasse ich aus einem e.V. (eingetragenem Verein) eine "normale" Gruppierung werden, ohne e.V.?
Ich bin Vorsitzender eines Fußball-Fanclubs. Bei der Gründung 2007 haben wir uns in das Vereinsregister als e.V. eintragen lassen. Da wir aber mittlerweile merken, dass das nur Arbeit macht und kaum Vorteile hat (wir sind weder gemeinnützig noch hat es Steuer- oder sonstige finanzielle Vorteile, da wir dazu zu klein sind), möchten wir das e.V. quasi löschen und nur noch ein Fanclub sein, ohne dass wir ein e.V. sind. Im Netz finde ich nur, wie man einen e.V. auflöst - aber das will ich ja nicht, wir wollen ja weiter bestehen bleiben. Also meine Frage: wie mache ich aus unserem Fanclub eine Gruppierung, ohne dass wir e.V. sind? Muss ich dazu trotzdem den e.V. erst auflösen, um ihn dann neu wieder zu gründen - oder geht das auch einfacher?
3 Antworten
Sie müssen den Verein auflösen. Dabei sind alle Regularien, die in der Satzung festgelegt sind, einzuhalten. Insbesondere auch, was mit dem Vermögen des Vereins geschieht. Das Finanzamt schaut da genau hin. Der Verein kann auch dann erst aufgelöst werden, wenn das Finanzamt dem Registergericht dazu sein o.k. gibt. Der Vorteil, den der e.V. gegenüber einer BGB-Gesellschaft, Ihre "normale" Gruppierung, hat, ist, dass das Haftungsrisiko beim e.V. auf das Vereinsvermögen beschränkt ist, bei einer "normalen" Gruppierung haften alle gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Ist das nicht ein Vorteil, der die zusätzliche Arbeit rechtfertigt?
Ihr könntet den Verein wieder aus dem Register löschen lassen, ohne dass ihr ihn auflösen musst. Ihr braucht nur eine dementsprechende Satzungsänderung des Punktes Euerer Satzung, an dem das mit der Eintragung steht, und diese dann per Satzung vorgeschriebener Mehrheit aufheben.
Allerdings seid Ihr dann wie oben bereits vermerkt nur noch einen BGB-Gesellschaft, mit den entsprechenden Haftungsfolgen für jedes Vereinsmitglied, während sonst beim e.V. erstmal nur der Verein als eigenständige Rechtsperson haftet, die Vorständler nur bei grober Fahrlässigkeit! und die einfachen Mitglieder GARNICHT!
Also belasst es mal so wie es e. V. eingetragen ist!!
Beim Auflösen des Vereins werden ja nicht die Mitglieder aufgelöst. Es entfällt nur die Eintragung, der Verein ist kein e.V. mehr. Der Verein kann ganz wie gewohnt weitermachen. Es können nur keine Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins abgewickelt werden. Ein vorhandenes Bankkonto muss deshalb auch aufgelöst werden, der Kassenwart kann sich ein Konto auf seinen Namen einrichten lassen.
deine persönliche spezielle Auskunft kann dir ein Notar geben. Ich denke du musst ihn erst auflösen, bin mir aber nicht sicher
Super, danke für diese Antwort! Ja, dann denke ich, dass wir das so belassen...