Kann ich ein Haus oder Anbau unter Denkmalschutz stellen lassen?

6 Antworten

Nein, darüber entscheidet eine entsprechende Komission. Du kannst das natürlich beantragen, aber es einfach so unter Schutz stellen lassen kannst du nicht.

Das sind ganz schön wenig angaben... es sei gesagt das für Denkmalschutz der Alterswert von Gebäuden sprich. Das Alter nicht maßgeblich entscheidend ist, es spielt viel mehr eine Rolle wie wichtig diese Gebäude für die Erhaltung für die Nachwelt ist. So werden Burgen und Schlösser eher aus öffentlichen Interesse erhalten um der Nachwelt ein Bild von diesem zu geben. Aber auch manchmal unscheinbare Industriebauten da diese Auskunft über die Volkskundliche Entwicklungen in der Umgebung zeigen sprich welche Techniken, künstlerische Fähigkeiten oder städtebaulichen Entwicklungen stattgefunden haben.

Je nach Bundesland wirst du diese Infos im DSchG (Denkmalschutzgesetzt) 1§ und 2§, finden. Ob dein Besitzt also denkmalwürdig ist hängt von vielen Dingen ab jedoch maßgeblich von der Authentizität (Originalität) und dem jetzigen Zustand (gut oder schlecht erhalten). Darauf folgend kann man mit entsprechender Begründung unter Umständen eine Eintragung in die Denkmalliste beantragen, es gehört hierzu eine Bewertung der Denkmalwürdigkeit unter allen Aspekten des Denkmalschutzes dazu, Fotos und Grundrisse.

Es sei aber gesagt das die meisten Personen in unteren Denkmalbehörden nicht unbedingt von diesem Fach sind und eher wenig Ahnung vom ganzen haben (In den 80er oder 90er wurden Behörden nämlich dazu gezwungen die Denkmalschutzämter zu föderalisieren, man gab einfach häufig den nächst besten Beamten diesen Job).

Wer sich mit dem Teufel an einen Tisch setzt, braucht einen langen Löffel. Laß es lieber. Ich hab für die Genehmigung einer Garage im Denkmalschutzbereich ein Jahr gebraucht. Kosten für Planungsunterlagen: 10.000 €.

Beantragen kannst du es, ob die Behörden den Bau dann unter Denkmalschutz stellen, entscheiden diese selbst.

Sei aber versichert, dass es evtl. kein Zuckerschlecken ist, einen denkmalgeschützten Bau zu besitzen, denn ab dem Zeitpunkt schreiben dir die Behörden vor, was du an diesem Haus oder Gebäudeteil machen darfst oder nicht, und das bis ins Kleinste. 

Die Behoerde des Denkmalschutzes entscheiden ueber diese Frage, Der Besitzer wird darueber ueberhaupt nicht mit einbezogen. Somit ist ein solches Haus manchmal ein Fluch, denn ueber alles und jedes bestimmt der Denkmalschutz ueber Veraenderungen. Meistens laesst er diese nicht zu.

Somit lass die Finger von deinem Antrag und pflege deinen Anbau so gut wie es dir nur moeglich ist.

Ich kenne einen Fall, da hat der Besitzer in einer Nacht- und Nebelaktion ein denkmal geschuetztes altes Haus abreissen lassen. Ausser einer saftigen Strafe bekam er noch ein Bauverbot fuer dieses Grundstueck.