Haus unter Kulturdenkmalschutz?

5 Antworten

Das wird dann ein sehr teurer Spaß, denn alles wird dir vorgeschrieben werden, sogar die Farbe für die Fassade. Wir haben bei einem Haus ein Garage im Haus platziert, dabei musste die Aussenfassde dann so gestaltet sein, das kein Garagentor zu erkennen ist . Dementsprechend aufwändig und teuer war das ganze dann auch, denn von der Fassade musste für den teil ein Silikonabdruck gemacht werden, um alles am Ende gleich aussehen zu lassen.

Hier mal ein Beispiel für ein Haus, das unter DS steht und Vorgaben erfüllen muß:

http://www.schomaker.de/bild.php?refid=referenzen_35_2

Und wenn Du nun mal unten rechts die beiden Fenster anschaust, müßte ein Garagentor (zweiflügelig)das man dort einbauen würde, exakt so aussehen wie jetzt auf dem Bild aussehen - also Blindfenster und alle Bordüren usw müssen wieder so in der Ansicht sein. Ein teurer Spaß. Haus mit Denkmalschutz - Finger weg oder Du hast Millionen zum verpulvern, dann kannst Du das machen.

Hier die Antwort von jemanden, der schon Kulturdenkmäler saniert hat. Der Ablauf von Planung, Gestaltung und Sanierung ist aufwendig und zeitintensiv, daher für Privatpersonen die mit Zeit und Geld haushalten müssen, nicht unbedingt zu empfehlen. Wichtig dabei ist auch die Qualität des Architekten. Zum Denkmalpfleger sollte man immer nett sein, er ist wichtig ;-). Er entscheidet wie und ob etwas "erhaltenswert" ist, hat dann auch Spielraum zu den endgültigen Ausführungen. Die Fassade muss meist in der Optik erhalten bleiben. Da gibt es z. B. für Fenster zwei Wege....entweder die vorhandenen restaurieren oder optisch "identische" (soweit vom Denkmalpfleger genehmigt) einbauen, die dann aber auch einiges kosten. Der Denkmalpfleger muss/sollte immer VOR dem nächsten Sanierungsschritt zu Rate gezogen werden. Wir hatten z. B. eine alte Treppe, schön gearbeitet, die wollte der DmPfleger natürlich erhalten. Wir mussten diese aber aufgrund der Planung versetzen, war aber nach Absprache kein Problem. Eines ist ganz wichtig zu erwähnen, es kann immer etwas unvorhergesehenes "passieren". Bei uns war das eine alte Malerei unter dem Putz. Da freut sich der DmPfleger natürlich...der Geldbeutel aufgrund der dann teuren Restauration eher nicht, es gibt aber dann auch entsprechende Zuschüsse, aber vorher das alles abklären. Auch statische Überraschungen sind nicht ausgeschlossen...dem Holzwurm hats dann geschmeckt. Deshalb ist ein ausführlicher Termin mit erfahrenem Architekten ganz besonders wichtig. Aber wenn dann mal alles fertig ist....sicher etwas tolles darin zu wohnen.

im Falle von Denkmalschutz muss die äußere gebäudehülle dem historischen vorbilld nach erhalten werden. wie das genau zu geschehen hat, das gibt das Amt für Denkmalschutz genau vor...

dabei ist es übrigens nicht immer so, dass deren entscheidungen für das Material und die Art der Ausführung auch logisch nachovllziehbar sein müssen. der entsprechende Beamte hat hier wie man so schön sagt ermessenspsielraum...

dabei ist es nicht selten vorgekommen, dass die beamten sich auf bestimmte Sachen eingeschossen haben, auch wenn die materialen andereer Anbieter besser und preiswerter sind...

im Inneren eines solchen denkmalgeschützten Hauses darf rein theoretisch gemacht werden was will. allerdings muss man schon einiges an Geld in die Hand nehmen, um da gescheit was draus zu machen. z.b. für eine totalentkernung samt neuaufbau werden beträge fällig, zu denen man locker neu bauen kann. und dann hat man immernoch die dichtere fassade...

lg, Anna

Leider sehr laienhafte Antwort!

Auch Innen darf in Baudenkmälern nur nach Genehmigung der Denkmalschutzbehörde verändert werden!

Und die Denkmalbehörden achten darauf, dass nur mit historischen Baumaterialien ergänzt und repariert wird, da Kunststoffe nicht alterungsbeständig, oft bauphysikalisch falsch und nicht historisch sind. Es kommt auf die Erhaltung des Originals an, nicht auf die Erhaltung eines Abbildes!

Es kommt auf die Erhaltung des Originals an, nicht auf die Erhaltung eines Abbildes! Deshalb darf nichts ohne Genehmigung dere Denkmalschutzbehörde verändert oder repariert werden. Auch Innen darf in Baudenkmälern nur nach Genehmigung der Denkmalschutzbehörde verändert werden!

Und die Denkmalbehörden achten darauf, dass nur mit historischen Baumaterialien ergänzt und repariert wird, da Kunststoffe nicht alterungsbeständig, oft bauphysikalisch falsch und nicht historisch sind.

Entstehen dem Eigentümer dadurch unzumutbare Mehrkosten, hat er einen Rechtsanspruch auf Beihilfen und Steuerabschreibungi

Am besten du schaust nach eine bereits sanierte Immobilie. Es ist sehr schwierig, wie die vor mir schon berichtet haben, selber etwas zu tun. Dafür gibt es Firmen die auf so etwas spezialisiert sind und du bekommst weiterhin deine Sonderabschreibung. Schau zum Beispiel bei http://www.investition-baudenkmal.de/unsere-baudenkmaeler.htm Hier kannst du vielleicht auch etwas in deiner Nähe finden