Welche Informationsverpflichtungen hat die Schule, um eine Nichtversetzung zu kommunizieren?

6 Antworten

Wahrscheinlich kann man da nicht viel machen, da es wie es sich anhört, die Schuld der Post ist, die nicht liefert, das beste, das passieren kann ist, dass diese regagieren, wenn man sie anschreibt (e-mailxD).

Es hätte keinen Unterschied gemacht ob per Einschreiben oder normalen Brief. Das Schreiben wäre dadurch doch nicht früher zugegangen. So etwas wird in der Regel auch nur mit einem normalen Brief verschickt.

Hier ist die Regelung aber anders herum. Also es ist nicht so, daß die schriftliche Information voraussetzung ist, daß der Sohn sitzenbleiben kann. Es ist umgekehrt, wenn er sitzen bleibt, müssen die die Information rausschicken. Drei Tage vorher, wenn ich das von meiner Schulzeit noch richtig im Kopf habe. Sobald das Schreiben zur Kenntnis genommen wurde, hätte er auch schon vorab sein Zeugnis abholen können und wäre für den Rest des Schuljahres freigestellt worden.

Nun ist das Schreiben zwar nicht zugegangen. Aber es gibt auch kein Gesetz, daß es zugegangen sein muß wie z.B. bei einer Kündigung. Und jetzt auch mal ehrlich. Was würde es bringen, wenn du jetzt versuchst aufgrund eines fraglichen Formfehlers die Versetzung zu erzwingen, wenn er nicht die nötige Leistung erbringt. Damit tust du deinem Sohn auch keinen gefallen.

Aber mal ganz ehrlich. Ein Sitzenbleiben kommt doch nicht überraschend. Die Lehrer besprechen doch mit den Schülern in der Regel vorher die Noten. Und er wird sich doch ausmalen können, daß er mit zwei Fünfen oder einer Sechs sitzen bleibt. Und selbst wenn er seine Noten vorher noch nicht erfahren hat, bin ich jetzt etwas irritiert, wenn du sagst, du weißt seine Noten noch nicht. Wenn du wirklich nichts vom Sitzenbleiben gewußt hast, hätte er doch am letzten Schultag ganz normal zur Schule gehen müssen und mit allen anderen Zusammen sein Zeugnis empfangen haben. Daher würde ich dir eher raten, mal deinen Sohn zu fragen, ob er dir nicht etwas verschweigt. Aber mach ihm klar, daß es nichts schlimmes ist, wenn man mal ein Jahr wiederholen muß! Also falls er das Zeugnis irgendwo versteckt soll er es dir einfach geben und du solltest mit Verständnis darauf reagieren. Und frag ihn ruhig mal, seit wann er weiß, daß er sitzenbleiben wird. Denn das wird man ihm in der Schule sicher schon mitgeteilt haben, als es feststand. Das Schreiben, was dir leider nicht zugegangen ist, ist ja nur ein Formakt. Es ist ja nicht so, daß es für die Schüler ganz überraschend ist, was dann drinsteht.

Hegefuchs 
Fragesteller
 28.06.2015, 15:58

Natürlich kommt das nicht überraschend und die Welt geht davon auch nicht unter. Aber die Art und Weise der Schule ärgert mich. In zwei Hauptfächern waren die beiden Lehrkräfte die letzten drei Schulwochen krank, so dass die Note, auch die der letzten Klassenarbeit, nicht in Erfahrung gebracht werden konnte. Das die Post streikt, ist allgemein bekannt. Da erwarte ich von der Schule etwas mehr Einsatz. Hätte ja mal jemand bzw. der Klassenlehrer einfach anrufen können anstatt diese Ungewissheit. Denn die Noten waren ja wohl schon vorher bekannt. Und mein Sohn ging voller Optimismus am letzten Schultag los, um sein Zeugniss abzuholen, weil er ja keinen Brief bekommen hat. Welch ignorantes Verhalten der Schule. Hätte man ihm ja auch mal vorher sagen können, dass er nicht mehr zu kommen braucht aus obigen Gründen. Von den Schülern wird immer Zuvelässigkeit, Pünktlichkeit etc. erwartet. Das ist auch richtig so. Ich erwarte aber, dass die,Schule bzw. die Lehrkräfte da auch mit gutem Beispiel vorangeht. Denn das Sitzenbleiben ist schon genug demütigend. Da muss man ja nicht durch schlechte Kommunikation und Gleichgültigkeit noch Eins drauf setzen. Das finde ich unmöglich und ich meine auch, dass die Schule ebenfalls Pflichten hat nicht immer nur umgekehrt.

DerTroll  28.06.2015, 16:03
@Hegefuchs

naja der Poststreik ist, wie du sagst, bekannt. Daher finde ich die Tatsache, daß sich dein Sohn so gefreut hat, daß die Post nicht ankam, auch etwas voreilig. Nur überleg doch mal das organisatorische. Die Zeugniskonferenezen finden realtiv spät statt. Dadurch soll so viel wie möglich berücksichtigt werden, was der Schüler im Schuljahr leistet. Und erst dann steht ja fest, daß er sitzen bleibt und erst dann kann der Klassenlehrer den Brief schreiben. Das ist so getimet, daß der Brief fristgerecht eingeht. Als man die Termine vor Beginn des schuljahres festgelegt hat, konnte man ja nicht ahnen, daß die Post am Ende des Schuljahres streikt.

Ich denke mal, es ist jetzt eher suboptimal verlaufen. Aber du würdest deinem Sohn wirklich keinen Gefallen tun, wenn ihr das jetzt nicht einfach akzeptiert.

Bei solchen Fragen ist immer die Angabe des Bundeslandes und der Schulform hilfreich, da jedes Bundesland andere Regeln hat. In Niedersachsen beispielsweise muss eine Versetzungswarnung entweder stehen:

auf dem Halbjahreszeugnis "(Die Versetzung ist gefährdet.")

in einem Blauen Brief, der bis Ende April verschickt werden muss

oder in einer "Juniwarnung", die dann ggf.knapp vor der Zeugnisausgabe eintrifft und quasi auf eine plötzlich entstandene Abwärtsentiwcklung hinweist.

Die Verpflichtung zum Versand per Einschreiben besteht nicht.

Aber egal, welches Bundesland, im Halbjahreszeugnis muss es eigentlich schon einen Hinweis gegeben haben.

DerTroll  28.06.2015, 17:08

Nein, im Halbjahreszeugnis muß kein Hinweis vorhanden sein. Das geht ja auch nicht, wenn man im ersten Halbjahr noch ausreichende Leistung hat.

Natürlich hat die Schule Informationspflichten. Das hat den Grund, dass die Eltern der drohenden Nichtversetzung rechtzeitig entgegensteuern können. Im Zweifel kann sich der Gang zum Rechtsanwalt lohnen.

DerTroll  28.06.2015, 17:04

Du darfst hier zwei Sachen nicht verwechseln. Die Mitteilung, daß man nicht versetzt wird, hat nichts mehr damit zu tun, daß man die Nichtversetzung noch abwenden kann. Sie erfolgt in dem Moment, sobald feststeht, daß der Schüler nicht mehr versetzt wird. Etwas anderes sind die Mahnungen (also Blauen Briefe), die die Schüler schon ein paar Wochen vorher erhalten, wenn die Versetzung gefährdet sein könnte. Ein Ausbleiben eines solchen blauen Briefes ist aber kein Anspruch auf die Versetzung. Hier geht es aber sowieso um die Mitteilung, daß der Schüler sitzenbleibt. Diese muß auf jeden Fall verschickt werden. Die muß auch so verschickt werden, daß sie rechtzeitig (ich glaube drei Tage vor der Zeugnisausgabe) zugeht. Der Zugang ist hier aber wiederum nicht die Voraussetzung für die Wirksamkeit des Sitzenbleibens.

nikolaiki  29.06.2015, 00:28
@DerTroll

Danke für die Korrektur!

Vllt hat die Schule wg dem Poststreik deinem  Sohn ja einen Brief mitgegeben, den dein Sohn hat verschwinden lassen. Ansonsten hätte die Schulleitung mal telefonieren können. 

Aber auch du könntst dich fragen, ob es auf der Seite der Eltern nicht ein Versäumnis gab: warst du zum Elternsprechtag? 

LG