Welche Handhabe gegen falsche Unterstellungen des Vermieters?

7 Antworten

Vielleicht ist das nicht ganz deutlich geworden, ich mime hier nicht den Blockwart, aber ich habe ebenso das Recht auf ungestörtes wohnen wie andere. Dafür gibt es die Hausordnung. Mit den anderen Parteien komme ich teils hervorragend aus. Es ist eher besagte Mitarbeiterin, die jede Möglichkeit aufgreift und nun hatte sich halt jmd beschwert, die erst auf freundschaftlich tat und nun sauer war, weil man sie wg etwas ansprach. Ich habe mich nicht beim Vermieter beschwert. 

Eine Diskriminierung sehe ich sehr wohl, wenn man mir offen im Brief schreibt, man würde mich anders als andere Mieter behandeln.

Es bleibt Dir gar nichts anderes übrig, als hier Deine rein subjektive Sicht der Dinge zu schildern. Aus Deinen Texten hier meine ich aber schon, entnehmen zu können, dass Du zumindest für die Mitarbeiterin in der Woihnungsgenossenschaft mittlerweile zur Problemgenossin geworden bist und sie es lieber heute als morgen sehen würde, wenn Du ausziehst.

Das kann eine reine persönliche Aversion sein, aber auch echte Hintergründe haben, die wir nicht kennen. Jedenfalls wirst Du mit dieser Verwaltung wohl nicht mehr froh.

Natürlich nehme ich mir das Recht raus, auf Missstände hinzuweisen,
schließlich müssen alle 12 Parteien zusammen im Haus leben und das geht
nur, wenn jeder sich an die Regeln hält und Rücksicht nimm

Wieso natürlich? Blockwartmentalität? 11 Parteien haben das Recht, unbehelligt von deinen "Hinweisen" zu bleiben.

wenn noch jmd wg ihnen kündigen, kündigen wir Ihnen

Eine Diskriminierung ggüber anderen Mietern dürfte kaum rechtens sein.

Doch, das nennt sich Störung des Mieterfriedens und deswegen kannst du nach qualifizierter Abmahnung nunmehr fristlos gekündigt werden :-O

G imager761

Simsalabimchen 
Fragesteller
 25.11.2016, 06:58

Es hat ja niemand wg mir gekündigt. Eine unwahre Unterstellung.

Simsalabimchen 
Fragesteller
 25.11.2016, 07:26

Ich mime auch nicht den Blockwart, aber ich halte mich an Regeln und das müssen andere auch. Das regelt das Zusammenleben auf engem Raum. Und ich möchte in meiner Wohnung ebenso unbehelligt werden vom Tun anderer. 

Mit den anderen Parteien komme ich teils glänzend aus. 

Gekündigt hat auch niemand wg mir, sie bezieht sich auf Auseinandersetzungen mit Mietern, die hier mal wohnten und z.b. meine Garage dauerhaft zu parkten oder uns mit Kraftausdrücken beschimpften. Diese hatten aber auch mit anderen Stress. 

Besagte Mitarbeiterin verdreht die Tatsachen einfach so, dass es ihr passt, weil sie mich persönlich nicht mag, da ich ihr einmal sagte, ich wende mich nicht mehr an sie, da sie eh nicht helfe. Auch das bekam sie schon vereinzelt von anderen Mietern zu hören.

imager761  26.11.2016, 06:39
@Simsalabimchen

Mitarbeiterinnen der Genossenschaft kündigen niemandem, Vermieter kündigen.

Und das dürfen sie, wenn du Ihnen ein Dorn im Auge bist, weil sie sich regelmäßig mit deinen Beschwerden gegenüber der anderen Hälfte der Mietergemeinschaft, mit denen du offenbar nicht glänzend auskommst, beschäftigen müssen, rechtsgrund Störung des Mieterfriedens oder einer der gescholtenen Mieter ausdrücklich deinetwegen kündigen sollte.

Das ist keineswegs eine Unterstellung, sondern Warnung: Betrachte die Mitteilung der Mitarbeiterin einfach als vom Vermieter beauftragte qualifizierte Abmahnung und nimm § 543 BGB zur Kenntnis.

Du schreibst hier so unkonkret wie möglich. Was hast du zu einem Mieter gesagt, auf dass dieser sich über dich bei der Hausverwaltung beschwerte?

Wenn du einen Mangel der Hausverwaltung meldest wie etwa > Die Mieterin Frau xx reinigt nicht dem Turnus entsprechend die Treppe von bis , daher muss ich doppelt soviel Schmutz beseitigen. Stellen Sie zukünftig sicher, dass Frau xx fristgerecht die Treppe reinigt oder sorgen Sie für eine Ersatzvornahme<, dann kann das wohl nicht als Störung des Mieterfriedens bezeichnet werden.

Unsachliche Antworten und Anfeindungen durch die HV bis hin zur Androhung einer Kündigung kannst du mit einer Unterlassungsklage abwehren. Die Kosten dieser Klage musst du zunächst selbst tragen, eventuell erhältst du Prozesskostenhilfe.

Andere Leute kündigen wegen Dir?

Wenn die Genossenschaft dies schriftlich hat, ist es kaum zu wiederlegen.

Nehme Dir ein Anwalt dass Dich besser beraten kann.

Denke daran dass Du keinen Weisungsrechte hat. Also Aktionen wie beschrieben führen zu Nichts. Außer dass der Schuß nach hinten losgeht.

Simsalabimchen 
Fragesteller
 25.11.2016, 07:09

Es gibt eher einige alteingesessene Mieter, die gekündigt hatten, weil sie mit dem Umgang des Vermieters bzw der mangelnden Hilfsbereitschaft dessen,  wenn es andere Mieter gab, die sich nicht an Regeln halten wollten, und sich die soliden Mieter dann beschwerten, auch nicht einverstanden waren.