Darf Vermieter/Hausverwaltung im Nachhinein Kontoauszüge verlangen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

der vermieter/ die hausverwaltung hat nie das recht auf einsicht der kontoauszüge

egal wann wie wo wer arbeiten und warum. ich würde einen brief verfassen der es insich hat und si aufforden deren geisteszustand begutachten zu lassen

ich kann das kaum glauben und bin echt geschockt

PatrickLassan  03.09.2012, 08:55

Du hast zwar Recht, dass sie sie so etwas nicht verlangen dürfen, aber anscheinend haben sie bisher ja gar nichts verlangt, die Frage ist reine Theorie.

Hallo, was Ihnen NOOBIATOR geschrieben hat, ist 100%ig richtig. Kein Vermieter kann verlangen, dass man ihm Einblick in seine Kontoauszüge gibt. Egal, ob man mit der Miete etwas in Rückstand ist oder nicht. Da Sie Ihren Verpflichtungen dem Vermieter gegenüber immer pünktlich nachgekommen sind, gibt es überhaupt keinen Grund, dass Sie ihm Auskunft über Ihre finanziellen Dinge geben. Wie sagte schon Asterix: "Die spinnen, die Verm... Römer". Es ist mehr als eine Frechheit von der Hausverwaltung, mit einem derartigen Ansinnen an Sie heranzutreten. Wenn die nochmals diese oder eine ähnliche Forderung stellen, sollten Sie wiederum den Mieterbund einschalten. Ich wünsche eine schöne Woche.

PatrickLassan  03.09.2012, 08:56

Wenn die nochmals diese oder eine ähnliche Forderung stellen, sollten Sie wiederum den Mieterbund einschalten. Ich wünsche eine schöne Woche.

In der Frage steht kein Wort davon, dass eine derartige Forderung gestellt wurde:

wollte ich wissen, ob die Vermieterin im Nachhinein Kontoauszüge von mir verlangen kann um über die Gehaltseinkünfte Einsicht zu erhalten.

Du siehst das alles ganz richtig. Mit dem Unsinn solltest Du Deine Zeit nicht verschwenden. Schau dass Du weiterhin pünktlich Miete bezahlst, und alles ist gut.

Also, auch wenn das Amt nicht pünktlich zahlen würde, geht dies zu Lasten des Vermieters und nicht zu Lasten des Mieters, so jedenfalls der BGH. Und Auskünfte bekommt eine Verwaltung schon gar nicht. Sie möge zuvor auch erst einmal eine Vollmacht des Vermieters für diesbezügliche Schnüffeleien vorlegen. Viel Glück.

Die Sache mit dem Job hättest du gar nicht erst erzählen sollen.Du weißt ja"Was ich nicht weiß,macht mich nicht heiß...".Darüber bist du nicht auskunftverpflichtet.Wichtig ist,das die Miete pünktlich eingeht.Du könntest ja auch noch eine Erbschaft gemacht haben.