Rechnung auf den Namen von jemand anderem?

6 Antworten

Dafür das so ein waschbecken vllt 30€ kostet 700€ für ein komplettes Bad bezahlen? Der Vermieter hat eher ein sprung. Die Rechnung würde ich schriftlich wiedersprechen mit einem Einschreiben am besten. Gegen die Kaution könnt ihr nichts machen das er sie erstmal einbehält. Dann würde ich zum Anwalt oder Mieterschutzbund gehen.

Renick  02.04.2018, 12:00
Dann würde ich zum Anwalt oder Mieterschutzbund gehen.

Wozu sollte der Fragesteller Geld für einen Anwalt oder Mieterschutzbund ausgeben, wo doch der Vermieter Geld will? Ist unlogisch. Der Vermieter sollte zum Anwalt gehen um erklärt zu bekommen, was ihm zusteht und was nicht

Yvonne0809  02.04.2018, 12:35
@Renick

Was du erzählst ist sowas von Blödsinn. Wer erhält die Rechnung? Der Mieter und das zu unrecht in dieser Höhe. Wenn der Vermieter meint er macht es richtig geht er nicht zum Anwalt deswegen ist es ja soweit gekommen. Bisschen danken bevor du das ablässt.

Netter Versuch des Vermieters. Du musst natürlich nur das Waschbecken bezahlen, da du das ja beschädigt hast. Ich würde bei der Sanitärfima anrufen und um eine separate Rechnung nur allein für das Waschbecken bitten, da du nur dieses zu zahlen hast, das anere ist Sache des Vermieters. Anschließend informierst du auch den Vermieter, dass du keine Verpflichtung siehst, die ganze Rechnung zu zahlen, sondern nur den Teil des Waschbeckens.

Die Kaution darf er noch einbehalten.

Das interessante dabei, der Vermieter hat die Rechnung auf unseren Namen ausstellen lassen.

Ich glaube, hier liegt nur ein Missverständnis vor. Das kann man doch sehr schnell telefonisch aufklären. Die Sanitärfirma hat gewiss den Auftrag bekommen, Euch eine Rechnung für das Waschbecken zu schicken. Rest an Vermieter. Irgendjemand hat da was falsch verstanden und Euch dann alles in Rechnung gestellt.

Es kommt darauf an, wie alt das Waschbecken bei Eurem Auszug bereits war!

Ich würde maximal die Kosten für den Austausch des Waschbeckens übernehmen.

Sollte es bereits mehr als fünf Jahre alt sein, kann der Vermieter nur 50% des Schadens in Rechnung stellen. Ein Waschbecken hat im Mietrecht eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren.

Als unsere Mieter damals ausgezogen sind, wurde das Waschbecken im Bad durch das Umfallen des Badschrankes stark beschädigt. Das Waschbecken war fünf Jahre alt und wir haben unseren Mietern die Hälfte des Neupreises in Rechnung gestellt.

Unsere Mieter haben den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet und wir haben von dort den Anteil von 50% erhalten.

Die Kaution darf er einbehalten. Die Rechnung würd ich einklagen. Hol dir Hilfe von der Mietervereinigung. Wenn das geklärt ist, hat er die Kaution wieder auszubezahlen.