Welche gesetzlichen Regeln gelten für mich, wenn ich selbstgefilzte Produkte auf einem Hobby-Künstler Markt verkaufen möchte?

4 Antworten

Ich würde auf jeden Fall mal mit dem Finanzamt sprechen, ob ein Gewerbeschein nötig ist. Natürlich würdest Du vermutlich weit unter den Beträgen liegen und somit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Aber dann wärst Du zumindest abgesichert, dass alles korrekt abläuft.

Beachte auch, dass Du als gewerblicher Verkäufer dann natürlich auch eine Gewährleistung für 2 Jahre bieten musst, etc. Weiterhin gibt es Regeln bezüglich der Produktsicherheit.

Lies vielleicht mal hier nach, da steht einiges: https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrecht/kaufrecht__selbstgemachtes-handgemachtes-verkaufen__rechtsanwalt-alsdorf__20146/

iawoiserden  10.08.2018, 09:19

Auch als Privater Verkäufer von Neuware sind 2 Jahre Gewährleistung Pflicht, das BGB macht da keinen Unterschied.

ohwehohach  10.08.2018, 09:22
@iawoiserden

Aber ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Ein gewerblicher Verkäufer nicht.

iawoiserden  10.08.2018, 09:28
@ohwehohach

Ein Privater Verkäufer kann die Gewährleistung nur dann ganz Ausschließen, wenn der Artikel Gebraucht ist.

Ein Gewerblicher Verkäufer kann bei gebrauchter Ware die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen.

BGB §438 da wird nicht Unterschieden ob Gewerblich oder Privat, also gilt es für alle.

Ich würde an deiner Stelle auch mal beim Gewerbeamt nachfragen, die können das ungefähr einschätzen, ob du das noch als Hobby machen kannst oder schon als Gewerblich eingestuft wirst.

Anmeldung kostet nicht viel und dir kann keiner an den Karren fahren.

Es gibt Einnahmegrenzen. Wenn du unter der Geringfügigkeit liegst, dann musst du nichts versteuern.

Wie hoch die sind kannst du im Internet finden oder beim Gewerbeamt erfragen.

Du benötigst einen Gewerbeschein, musst 2 Jahre Gewährleistung bieten, ggf Steuern zahlen ...