Ist der Verkauf von Likes usw. verboten?
Nach langer Recherche bin ich auf dieses Paragraph gestoßen https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html der besagt dass man mit falschen irreführenden angaben keine Produkte verkaufen darf wie z.B Heilmittel für krebs oder man schreibt nur noch 1 Produkt ist verfügbar obwohl man 100 Produkte noch hat. Aber dies untersagt nicht den Verkauf von Sozialen Signalen (Likes usw.) weil der Kunde die Likes wie in der Beschreibung angegeben ist, auch für sein Geld dies auch bekommen würde. Wie seht ihr das? Habe von einem Anwalt die Antwort bekommen es sei verboten laut dem Gesetz und von dem anderen Rechtsanwalt wurde mir gesagt es sei nicht verboten, da es kein konkretes Gesetz für dieses Geschäftsmodell gibt
4 Antworten
Von Rechts wegen "verboten" wäre unzutreffend.
Die AGB der Portale untersagen derlei künstliche Manipulation. Und sie gehen auch aktiv dagegen vor indem solche Anbieter abgemahnt werden und gleichzeitig automatische und manuelle Prüfungen die künstlichen Likes immer wieder herausfiltern und im Zweifelsfall entsprechende Konten wegen Manipulation sperren.
Irreführend wären die Produkte insofern indem sie eine Leistung beschreiben, die durch die AGB der betreffenden Portale explizit untersagt wird. Das ist rechtlich vielleicht ohne nennenswerte Folge, aber gaukelt potentiellen Kunden vor es würde sich um legitime Maßnahmen handlen.
Ich weiß nicht wie genau deine Recherche waren, aber alleine "YouTube likes Nutzungsbedingungen", das Öffnen des ersten Suchttreffers https://www.youtube.com/howyoutubeworks/policies/community-guidelines/ und das Anklicken von genau einem Verweis (Richtlinien zu gefälschten Interaktionen) führt zu https://support.google.com/youtube/answer/3399767?hl=de&ref_topic=9282365 wo jedwede Manipulation ausgeschlossen wird. Und in sehr ähnlicher Formulierung findet man dies auch auf anderen Portalen. Das ist ein Beispiel und funktioniert fast genau so auch bei anderen Portalen und Nutzungsbedingungen. Nur die Formulierung und Platzierung variiert.
Das sind aber Community-Richtlinien und keine agb, würde ich jetzt youtube likes verkaufen könnten Sie mich nicht abmahnen
im schlimmsten fall würde dein satz "Das ist rechtlich vielleicht ohne nennenswerte Folge, aber gaukelt potentiellen Kunden vor es würde sich um legitime Maßnahmen handeln." in kraft treten als irreführende Werbung, aber wenn man es hinschreibt in der Beschreibung wäre es auch gelöst
Likes (oder positive Rezensionen) zu verkaufen ist weder strafbar, noch in irgendeiner Weise verboten, es sei denn, die AGB der Plattform verbieten das Liken (oder Renzensieren) gegen Bezahlung.
Auch das Kaufen von Likes (oder positiven Bewertungen) ist weder strafbar, noch verboten - außer die AGB der Plattform verbieten es.
Das Werben mit den gekauften Likes oder Rezensionen ist aber wettbewerbswidrig (eben nach § 5 UWG), wenn der Kunde nicht darauf hingewiesen wird, dass für die Likes oder Rezensionen eine Gegenleistung erbracht wurde. Die Gegenleistung muss übrigens kein Geld sein, auch ein Rabatt, eine Sachprämie oder eine Cashback-Vereinbarung können unter Umständen so einen Gegenleistung sein, wenn der Rezensent dadurch beeinflusst wird. Im Onlinehandel verlassen sich viele Kunden auf Likes und Rezensionen und gehen in der Regel davon aus, dass diese von anderen Kunden stammen und damit ehrlich und unvoreingenommen sind. Der Händler, der mit gekauften Likes und Rezensionen wirbt, verschafft sich damit einen Vertrauensvorsprung gegenüber den Konkurrenten, den er nicht hätte, wenn er ehrlich angeben würde, dass die Likes gekauft sind. Damit hat er einen unlauteren Wettbewerbsvorteil und kann deshalb von seinen Konkurrenten abgemahnt werden.
Es ist nicht verboten, nein. Höchstens von YouTube & co aus, rechtlich ist das aber überhaupt nicht strafbar. Dein YouTube & co Account könnte höchstens gesperrt werden.
Es gab Fälle wo Händler mit gekauften Bewertungen geworben haben. Das ist zuminest illegal.
Ob da auch einfache Facebook Likes runter Fallen ist die Frage. Ich denke, wenn man tatsächlich ein Produkt verkauft und die Likes dieses Produkt bewerten zu Scheinen, dann kann man das auch so werten.
mir geht es nicht darüber ob ich Bewertungen und likes für meine Produkte kaufen darf, dies ist eindeutig verboten aber der verkauf von likes sollte meiner Recherche nach nicht verboten sein und man dürfte damit auch Geld verdienen
Achso, gegen den Verkauf spricht nichts. Wüsste zumindest nicht was.
Das ist richtig, aber ich habe mir die Nutzungsbedingungen bzw. AGB von den Portalen durchgelesen und es steht nirgendwo dass es verboten wäre. Z.B. bei Spotify steht dies eindeutig aber bei paar anderen nicht.