Welche Gesellen kann welcher Meister einstellen?
Hallo Leute,
ich würde gerne wissen ob irgendwo festgelegt ist, welcher Meister(Handwerk) welche Gesellen einstellen darf.
Ein Maurermeister darf natürlich Maurergesellen einstellen; ein Malermeister darf Malergesellen einstellen, usw.
Darf aber Beispielsweise ein Zimmerermeister einen Dachdecker einstellen, oder der Malermeister einen Gerüstbauer? Und wenn nicht, gibt es einen anderen Weg als einen zweiten Meister zu machen?
Und wie schaut es aus für Gesellen aus einem zulassungsfreien Handwerk: Darf der Malermeister beispielsweise einen Raumausstatter einstellen?
Wenn es hierzu klar definierte Regeln gibt würde mich das sehr interessieren.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Gruß, Luciano
3 Antworten
Narürlich.
Dann kannst du auch fragen darf ein Chef ein Meister einstellen.
Grundsätzlich erstmal darf nur der Geschäftsführer (oder entsprechend berechtigte Personen) Personen einstellen.
Dann darf dieser grundsätzlich einstellen wen er will, egal ob aus dem selben Gewerk oder einem anderen.
Der Meister wird ausschließlich für zulassungspflichtige Arbeiten benötigt, da dieser für die korrekte Ausführung die Verantwortung übernimmt und die entsprechenden Qualifikationen nachweisen kann. Wenn es sich um zulassungsfreie Arbeiten handelt wird ja auch kein Meister benötigt. (Theoretisch benötigt man nicht mal den Meister als Angestellten in seinem Betrieb, man muss nur einen Meister nachweisen der die korrekte Ausführung bestätigt und somit die Haftung übernimmt.)
Wichtig hierbei ist aber, dass eine Firma nur Leistungen erbringen darf, für die diese Firma auch angemeldet ist. Bedeutet: Wenn im Gewerbeschein (bzw. Bei der Handwerkskammer) lediglich Maurerarbeiten angegeben sind, darf der Betrieb eigentlich keine Dachdeckerarbeiten (also keine Gewerke fremde Arbeiten) ausführen.
Aber am besten fragt man hierzu mal die Handwerkskammer. Die sollten sich da auskennen.
Im Groben, ja.
Die Firma muss aber auch für die Arbeiten angemeldet sein (Ein Maurerbetrieb darf nicht plötzlich Altenpflege betreiben etc.).
Oft erfolgt diese Anmeldung sehr grob mit der Angabe z.B. Maurerarbeiten. (diese Angabe sollte im Gewerbeschein oder im Handelsregistereintrag stehen).
einstellen schon, nur was soll das bringen? Ich stelle doch nur Menschen ein, die die Firma vorwärts bringen . Da nützt es einem Maler wenig wenn er zB einen Dachdecker einstellt. Der hat keine Ahnung von der Materie und ist daher falsch . Es sollte schon jemand aus dem Beruf oder Artverwandt kommen
Super das war eig genau das was ich wissen wollte, vllt hab ich mich ein bisschen kompliziert ausgedrückt...
Ich darf also einstellen, wen ich will aber bestimmte Arbeiten nur dann ausführen, wenn ich jemanden im Betrieb habe der dafür die Verantwortung übernehmen darf!