Welche Frist besteht für die Meldung eines Wasserschadens?
Ich hatte einen Wasserschaden im Keller, verursacht durch einen undichten Manometer, den ich bis jetzt noch nicht gemeldet habe. Nun ist es aber trotz offenen Fenstern notwendig, einen Lüfter aufzustellen, damit die Feuchtigkeit aufgenommen wird.
Liebe/r Multidom,
Deine Frage bezieht sich zwar auf unsere Sprechstunde, geht allerdings bereits in ein sehr spezifisches Detail. Eventuell kann diese Frage nur teilweise in der Sprechstunde beantwortet werden, da es dort primär um den Versicherungsschutz und welcher in bestimmten Situationen nötig sein kann, geht.
Herzliche Grüsse
Amelie vom gutefrage.net-Support
6 Antworten
das ist ein fall für die gebäudeversicherung, schäden sind "unverzüglich" zu melden, aber da du ja die eigentliche ursache schnell behoben hattest (abdichten des manometers) und zunächst davon ausgegangen bist, daß der keller durch lüften trocknet sollte es kein problem sein. ruf die versicherung an und schildere den fall
dann solltest du den Schaden mal melden. Wem gehört der Manometer? Dir, dem Vermieter? Bei ersterem meldest du es deiner Versicherung, beim 2. dem Vermieter.
dann eben deiner Versicherung.
Hallo Multidom,
sowohl in der Gebäude-, als auch in der Hausratversicherung hat der Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Schadenfalles dem Versicherer den Schaden unverzüglich anzuzeigen.
Ob die Anzeige noch unverzüglich erfolgt ist, ist eine Frage der Gesamtumstände und des Einzelfalles und nicht pauschal zu beantworten. Auf jeden Fall sollten Sie den Schaden jetzt umgehend melden, damit sich der Schaden nicht erweitert.
Viele Grüße
Rainer Albert, CosmosDirekt
Beim Vermieter oder bei einer Versicherung, immer unverzüglich Schäden melden. Je länger du wartest, je größer wird der Schaden.
wem willst du melden? dem Verieter? der Verwaltung? der Versicherung????
Ich bin Hauseigentümer!