Welche Frist besteht für die Meldung eines Wasserschadens?

Support

Liebe/r Multidom,

Deine Frage bezieht sich zwar auf unsere Sprechstunde, geht allerdings bereits in ein sehr spezifisches Detail. Eventuell kann diese Frage nur teilweise in der Sprechstunde beantwortet werden, da es dort primär um den Versicherungsschutz und welcher in bestimmten Situationen nötig sein kann, geht.

Herzliche Grüsse

Amelie vom gutefrage.net-Support

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das ist ein fall für die gebäudeversicherung, schäden sind "unverzüglich" zu melden, aber da du ja die eigentliche ursache schnell behoben hattest (abdichten des manometers) und zunächst davon ausgegangen bist, daß der keller durch lüften trocknet sollte es kein problem sein. ruf die versicherung an und schildere den fall

dann solltest du den Schaden mal melden. Wem gehört der Manometer? Dir, dem Vermieter? Bei ersterem meldest du es deiner Versicherung, beim 2. dem Vermieter.

Multidom 
Fragesteller
 17.08.2011, 12:41

Ich bin Hauseigentümer!

guterwolf  17.08.2011, 22:33
@Multidom

dann eben deiner Versicherung.

Hallo Multidom,

sowohl in der Gebäude-, als auch in der Hausratversicherung hat der Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Schadenfalles dem Versicherer den Schaden unverzüglich anzuzeigen.

Ob die Anzeige noch unverzüglich erfolgt ist, ist eine Frage der Gesamtumstände und des Einzelfalles und nicht pauschal zu beantworten. Auf jeden Fall sollten Sie den Schaden jetzt umgehend melden, damit sich der Schaden nicht erweitert.

Viele Grüße

Rainer Albert, CosmosDirekt

Beim Vermieter oder bei einer Versicherung, immer unverzüglich Schäden melden. Je länger du wartest, je größer wird der Schaden.

wem willst du melden? dem Verieter? der Verwaltung? der Versicherung????