Wasserschaden durch Heizungsanlage...wie gehts weiter?

7 Antworten

Nun kam die meldung das die versicherung bzgl. Eines wasserschadens nicht gedeckt ist
zählt dieser schaden auch zum leitungswasser weil dann habe ich bereits gelesen das es dann über die versicherung geltend gemacht werden kann.

Na was denn nun? Natürlich ist dieser Schaden über die Gebäudeversicherung gedeckt, sofern dort die Gefahr Leitungswasser versichert ist. Aber ich denke das ist nicht der Fall?

Im Vertrag werden Euch vermutlich die Eigenschaften des Hauses schriftlich zugesichert worden sein....vermutlich auch eine intakte und voll funktionsfähige Heizungsanlage. Dann hätte der Voreigentümer noch für deren Instandsetzung, bzw. die Beseitigung der Schäden zu sorgen....insbesondere, wenn solche Schäden abzusehen waren!

Apolon  14.02.2018, 01:02
Dann hätte der Voreigentümer noch für deren Instandsetzung, bzw. die Beseitigung der Schäden zu sorgen....insbesondere, wenn solche Schäden abzusehen waren!

Der derzeitige Eigentümer des Gebäudes haftet für Schäden bis zur Übertragung im Grundbuch. Denn erst dann geht das Gebäude in das Eigentum des Käufers über.

DerHans  14.02.2018, 09:53
@Apolon

Dass der Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden fehlt, IST BEREITS ein ernstzunehmender Mangel. Das lässt ja darauf schließen, dass an der Anlage etwas nicht in Ordnung ist. warum verzichtet man sonst auf diese Absicherung?

Bevor du einen handwerker notdienst rufst die meistens abzocken wie geht nichtmehr, ruf mal deine hausverwaltung an, die haben meistens eigerne installateure, da wird dir kostengünstig wenn selbstverschulden oder gratis wenn kein selbstverschulden weiter gehlfen

Apolon  14.02.2018, 01:05

Du solltest auf solch einen Blödsinn verzichten.

Warum sollte der Käufer den Notdienst rufen?

Er hat doch mit dem Schaden nicht das geringste zu tun.

Dafür ist immer der Eigentümer zuständig und dies ist noch der Verkäufer.

FordPrefect  14.02.2018, 08:20

Schwachfug. Frage überhaupt gelesen?

Wir haben ende januar ein Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben.

Wurde der Kaufvertrag beim derzeitigen Eigentümer unterschrieben, oder beim Notar?

Aus deinem Text ist erkennbar, dass die Haftung für den Schaden noch der Verkäufer trägt. Denn die Haftung geht erst mit der Eintragung im Grundbuch auf den Käufer, also auf euch über.

Bedeutet, der derzeitige Eigentümer ist verpflichtet den Schaden zu beheben.

Alternativ könnt ihr vom Kaufvertrag zurück treten.

Wir haben ende januar ein Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben.

Die Frage wäre nun, bei wem. Wenn der Vertrag schon vor dem Notar unterzeichnet wurde, wäre das in diesem Fall schlecht. Andernfalls wäre es das Problem des Verkäufers (siehe Antwort von @Apolon).

wasserschaden verursacht durch die heizungsanlage bzw.soll dort wohl eine dichtung vom rohr kaputt gewesen sein anlage erst 2 jahre alt.

Es kommt nicht unbedingt auf das Alter der Heizungsanlage an, sondern darauf, wo genau die Dichtung defekt ist. Das kann auch irgendwo im Leitungssystem gewesen sein, etwa beim Übergang an einen der HK. Sofern es sich aber um einen Schaden unmittelbar an oder in der Heizung selbst handelt, wäre das ein Fall für die HP des Installateurs.

Nun kam die meldung das die versicherung bzgl. Eines wasserschadens nicht gedeckt ist

Die VGV ist hier wohl nicht zuständig, weil der Heizkreis per se i.d.R. nicht als Leitungswasser zählt, sondern es sich hier um einen geschlossenen und vom LW getrennten internen Versorgungskreis handelt. Allenfalls sind Bruch- oder auch Korrosionsschäden in der VGV abgedeckt; austretendes Wasser aufgrund anderweitiger Leckagen nur bei einer Allgefahrendeckung. Die hat kaum jemand privat.

Entweder es ist das Problem des Veräußerers oder des Erwerbers. Haftbar wäre - wenn überhaupt - nur die HP desjenigen, der diesen Schaden fahrlässig verursacht hat. Im schlechtesten Fall liefe das auf einen jahrelangen Gutachterstreit hinaus.

DerHans  14.02.2018, 09:48

Auch das Wasser im Heizungskrieslauf ist über die Lw-Versicherung gedeckt.

Diese existiert hier aber scheinbar gar nicht. Dies eigentlich nur möglich, wenn der VN sich Sanierungsauflagen gegenüber geweigert hat.

Hier geht es jetzt einfach darum, für welchen Zeitpunkt der Übergang der Gefahr auf den Käufer vereinbart war.

Dann wäre noch der "verdeckte Mangel" zu prüfen. Eine unzureichende Versicherung, würde ich als verdeckten Mangel jedenfalls in Betracht ziehen.

FordPrefect  14.02.2018, 10:02
@DerHans
Auch das Wasser im Heizungskrieslauf ist über die Lw-Versicherung gedeckt.

Das bezweifle ich jetzt mal sehr stark. Wo bitte ist denn das Wasser im Heizkreis mit der Wasserversorgung gekoppelt? Der ist völlig separat, und es sind ergo auch zwei völlig unetrschiedliche Leitungssysteme. Die mir bekannten Tarife decken höchstens die Schäden nach Rohrbruch etc. ab, aber auch die nur dann, wenn das explizit eingeschlossen wurde als Baustein. Leckagen sind da nirgends versichert.

NamenSindSchwer  14.02.2018, 10:37
@DerHans

Sorry aber was du schreibst ist totaler Quatsch. Wasser das aus der Heizung austritt ist Leitungswasser gleichgesetzt und der daraus resultierende Nässeschäden wird von ausnahmslos jeder Gebäudeversicherung (in der die Gefahr Leitungswasser versichert ist) reguliert. Alles andere wäre ja eine Katastrophe.

Die Beseitigung der Schadenursache an sich mag nicht versichert sein (wenn es kein Bruchschaden ist). So eine verrutschte Dichtung zu ersetzen kostet aber auch nicht die Welt. Der eigentliche, deutlich höhere Schaden wird vom austretenden Wasser verursacht und dieser Nässeschaden ist IMMER versichert. Eben weil er von bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser verursacht wurde.

NamenSindSchwer  14.02.2018, 10:43
@NamenSindSchwer

Hab hier beim falschen auf "Kommentieren" geklickt, meine Ausführungen richten sich natürlich an @FordPrefect und nicht an @DerHans.

Die Antworten die ich von dir @FordPrefect auf dieser Seite gelesen habe zeugten eigentlich immer von Fachkompetenz, daher finde ich diese aktuelle Aussage mehr als überraschend und regelrecht schockierend.

DerHans  14.02.2018, 11:30
@NamenSindSchwer

OK hab ich zur Kenntnis genommen. Nützt aber dem Fragesteller hier nichts, da eine LW-Versicherung scheinbar gar nicht existiert.

FordPrefect  14.02.2018, 12:23
@NamenSindSchwer

Man kann eben nicht alles wissen... ;-)

Tatsächlich war mir ganz neu, dass das ein Fall für die VGV wäre. Allerdings trat der bei mir (Eigentümer) auch noch nie auf, in keiner unserer etlichen Immobilien. Ich verstehe ohnehin nicht, wieso Wasserschäden so oft aufzutreten scheinen. Ja, es kann mal ein Rohr brechen. Aber selbst das ist eigentlich ein extrem seltenes Ereignis, wenn man es nicht gerade anbohrt.