Abwasserrohrbruch in meinem Einfamilienhaus, der Nachbar hat den Schaden welche Versicherung greift ,oder muss ich den Schaden selbst bezahlen?

4 Antworten

Zur Kostenübernahme durch die VGV wurden ja schon einige Antworten eingestellt. Ich frage mich allerdings, ob die Rohrbrüche tatsächlich für die Feuchtigkeit im Keller des Nachbarn verantwortlich sind. Denn austretendes Abwasser aus der Toilete würde üblicherweise auch ein massives Geruchsproblem mit sich bringen; es wäre auch dann nur schlüssig, lägen die Brüche exakt unter oder neben dem Keller der anderen DHH. Zudem sind Abwasserleitungen aus Ton eigentlich seit bald 100 Jahren unüblich; ab der Jahrhundertwende wurde das in Gußeisen verbaut; Tonrohre hat man danach nur bei Verlegung von Drainagen oder bei Regenwasserausleitungen (Verrieselung) auf eigenem Grund noch genutzt. Und wenn die Toilette nicht ständig benutzt wird, fließt da auch nicht viel Wasser durch. M.E. wird der Nachbar um ein Ausbaggern respektive Nachverdichten von Kellerboden und Wänden nicht herumkommen.

Unabhängig davon sollte geprüft werden, das bestehende Abwasserrohr kurzfristig gegen eines aus Kunststoff zu tauschen. Der Einsatz von nicht dichten Materialien im Bodenbereich zur Abführung von Schmutzwasser stellt nämlich einen Verstoß gegen den Gewässer- und Grundwasserschutz dar, und ist somit insgesamt nicht zulässig.

Den Schaden reguliert die Gebäudeversicherung des Nachbarn (in der Annahme dort ist Leitungswasser mitversichert). Diese wird gegebenenfalls mit Regressforderungen auf euch bzw. eure Privathaftpflicht zukommen. Wobei dies nur der Fall ist, wenn euch ein Verschulden vorgeworfen werden könnte.

Dennoch: Erster Ansprechpartner für den Nachbarn ist seine eigene Versicherung!

Ist Abwasserrohr Leitungswasser? Bin auf dem Gebiet ein Leihe

@Crisu011

Natürlich.

Fast alles richtig. Jedoch kommt es für den Regress nicht auf ein Verschulden an. Der Störer haftet verschuldensunabhängig im Rahmen nachbarrechtlicher Ausgleichsansprüche.

@suzisorglos

Das ist korrekt, dass hier §906 BGB in Betracht kommt.

Was im Haus des Nachbarn geschieht zahlt SEINE Gebäudeversicherung.

In der Gebäudeversicherung gibt es nicht das Verursacherprinzip wie z.B. beim KFZ.

Ausnahme wäre höchstens eine grobe Fahrlässigkeit deinerseits.

Dies ist so nicht richtig.

Wenn der Schaden durch das Gebäude des Nachbarn verursacht wird, wird die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn, von dem Eigentümer des Gebäudes von dem der Schaden aus geht Regress fordern.

Dieser kann diesen Schaden dann seiner Grundstückshaftpflichtversicherung, bzw. bei einem Einfamilienhaus, seiner Privathaftpflichtversicherung melden, die dann den Schaden übernimmt.

Dafür hast du die Versicherung. Wenn der Schaden auf seiner Seite liegt, muss er seine Versicherung bemühen ansonsten du deine.