Welche Fragen werden bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt?

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die Fragen werden unterschieden in:

  1. stationäre Behandlungen / Operationen
  2. Krankheiten / Beschwerden
  3. Medikamente
  4. Einnahme von Drogen / Betäubungsmittel
  5. Suchterkrankungen
  6. Psychotherapie

zu 1: meist 10 Jahre, Ausnahme 5 Jahre

zu 2: meist 5 Jahre, Ausnahme 10 Jahre

zu 3: zwischen "aktuell" und 10 Jahre

zu 4: zwischen 5 und 10 Jahre, Ausnahme 1 jahr

zu 5: zwischen 5 und 10 Jahre

zu 6: zwischen 5 und 10 Jahre

je nachdem ob da mal eine Behandlung vor z.B. 6 Jahren war ist es schon entscheident bei der "richtigen" Gesellschaft den Antrag zu stellen.

Ärztliche Untersuchungen sind erst ab einer bestimmten Rentenhöhe notwendig, ebenfalls abhängig von der Gesellschaft

Gruß Jochen

Das ist abhängig von der Höhe der zuversichernden Rente bei Berufsunfähigkeit und vom Eintrittsalter.

Die Gesundheitsfragen sind fast immer zu beantworten. Einige wenige Gesellschaften sind dazu übergegangen Gesundheitsfragen auch in einem Telefoninterview zu klären. Man beantwortet keine Fragen mehr im Antrag, sondern wird von speziell geschultem Personal angerufen und befragt. Die Zusage ob der Vertrag angenommen wird erfolgt, in den meisten Fällen, dann direkt am Telefon.

Je nach Alter der zu versichernden Person und gewünschter Rente gibt es weitere Fragebögen, die vom eigenen Arzt im Rahmen einer Untersuchung auszufüllen sind. Eventuell extra Laborberichte sind dann mit einzureichen. Häufige Untersuchungsgrenze sind ab 36.000€ Jahrensrente - ist aber je nach Gesellschaft unterschiedlich.

In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit oder wird angeboten Antragsteller von den Ärzten der Versicherer untersuchen zu lassen.

Die Gesellschaften haben unterschiedliche Fragenkataloge zur Gesundheit. Es ist aber ein Irrglaube, dass weniger Fragen besser für den Kunden sind: Weniger genaue Fragen lassen mehr Interpretationsraum, der im Zweifel auch gern "gegen" den Kunden genutzt werden kann.

habe mal kurz die Antworten überflogen und festgestellt, dass eines nicht angesprochen wurde. Alles andere stimmt soweit. Gesellschaften haben unterschiedliche Klauseln.

Wichtig:

Darauf achten ob eine Verweisungsklausel in der BU enthalten ist. Das bedeutet, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann und Du keinen Cent aus dieser Versicherung erhälst!

Wie bei allen Verträgen zählt nur das Schriftliche im Vertrag - mündliche Nebenabsprachen sind ungültig!

Wer eine KLV (kapitalbildende Lebensversicherung) oder eine PRV (private Rentenversicherung) abschließt mit einer integrierten BUZ (Berufsunfallzusatzversicherung) der muss wissen, dass im Falle einer Reduzierung, oder Stilllegung die BUZ nicht mehr bedient wird. Oft muss sie nach dem Aufleben (Zahlung des ursprünglichen Betrages) neu beantragt werden.

Sie sind fast identisch wie bei Gesundheitsfragen zu einer Leben / Rentenvorsorge mit Beitragsbefreiung, nur dies das Hauptaugenmerk auf ambulante (meist 5 Jahre in die Vergangenheit) & stationäre Erkrankungen (meist 10 Jahre) expezit erfragt werden ! Sie sind aber ,egeal welchen Alters oder Höhe vom ausgesuchten Unternehmen identisch ! Sollten Fragen zu Erkrankungen mit ja beantwortetn werden ,kann es sein ,das sogenannte Zusatzbögen ,die sich speziell mit der Erkrankung auseinandersetzen , mit beantwortet werden müssen ! Sogenannte Telefoninterviews oder Multi per Choice in Onlineabfragen zu B.U. (gerade gerne gesehen bei Direktversichern) sind nicht wirklich zu emfehlen und können schon einmal bei nicht direkter richtiger Selbstnennung der Erkrankung und Abrufen der Informationen zu Fehleinschätzungen des Versicherers führen ,zumal hier eine offfzielle Ablehnung bei jeder weitern Antragsstellung bei einem anderen Versicherer angegeben werden muss ! Ein Artzcheck wird nur bei sehr Höhen B.U. Renten (ab 2500,- meist) ausgeführt ! HG DerMakler