Wann zum Arzt NACH Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung?

2 Antworten

Hallo Uli3000, wie bereits Schokolade geschrieben hat, kann ich von solchen Vorstellungen nur abraten. Ich halte es grundsätzlich so, dass ich vor der Antragstellung alle Krankenhäuser und Ärzte usw. meines Mandanten anschreibe und mir vorab alle die Informationen besorge, die ein Versicherer im Leistungsfall ebenfalls erhalten würde.

Mit diesen ärztlichen Informationen kann ich dann einen Antrag einreichen mit der Sicherheit, dass der Versicherer im Leistungsfall keine andere Antworten erhalten wird als ich sie bereits hatte. Dies ist zwar vor Vertragsabschluss aufwändiger, gibt dfafür aber Rechtssicherheit. Nur wer verantwortungsvoll seine Mandanten so berät arbeitet seriös, denn ansonsten lässt er im Schadensfall seine Mandanten alleine.

Aufgrund der eingeholten Anamnesen können die Versicherer dann schon ablesen bzw. herausfiltern, ob im Antrag die Wahrheiten geschrieben worden sind. Sollte es sich herausstellen, dass hier etwas "vergessen" worden ist, werden sie umgehend den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung angreifen und zurücktreten. Dies hat sehr bösartige Konsequenzen.

Deshalb ist eine Beratung auf diesem Fachgebiet extrem schwierig und sollte nur von wirklichen Fachleuten durchgeführt werden.

Das ist schwierig. Ich würde dir raten es garnicht zu versuchen, da du sonst einen Versicherungsbetrug begehst, welcher mit empfindlichen Strafen geahndet wird, sollte er raus kommen.