Welche dieser Nebenkosten kann man in Steuererklärung angeben?
Als privater Mieter
5 Antworten
Pflege der Außenanlagen, Hausmeister und Hausreinigung.
Ggf. auch Winterdienst und Straßenreinigung wenn das nicht einfach Gebühren von der Stadt sind, sondern auch Dienstleistungen die z. B. der Hausmeister macht
Es sollte zu der Rechnung eine Aufstellung geben, welche dieser Kosten Arbeitsleistung sind, z.B. bei den Positionen Hausmeister, Hausreinigung, Pflege der Außenanlage, Winterdienst können Arbeitsleistungen enthalten sein, aber auch Materialkosten. Das muss genau aufgelistet werden, denn Materialkosten sind nocjht absetzbar. Alle haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (ohne Material) werden bei der Steuer zu 20% berücksichtigt, d.h. in dieser Höhe brauchst du auf dein Einkommen keine Steuern zu zahlen.
Den Rest, wie Grundsteuer, Versicherungen etc. kannst du nicht von der Steuer absetzen, es sei denn, du hast ein steuerlich anerkanntes, absetzbares Arbeitszimmer, dann kannst du alle Nebenkosten prozentual absetzen.,
Ja, und wo siehst du den Widerspruch? Das ist doch eine Aufstellung für eine Nebenkostenabrechnung und wenn z.B. eine Hausverwaltung diese Abrechnung erstellt, reicht eine entsprechende Aufstellung. Da bekommt nicht jede Partei eine eigene anteilige Handwerkerrechnung.
Die kannst die Ausgaben für sog. haushaltsnahe Dienstleistungen und Arbeit von Handwerkern steuerlich geltend machen.
Ich gehe also aus von:
Pflege der Außenanlagen, Straßenreinigung, Winterdienst, Hausmeister, Hausreinigung.
Sofern es sich um gewerbliche Räume hatte können alle Posten berücksichtigt werden.
Gar keine kann ein Mieter einstellen. Keine Miet-Einnahmen, keine Absetzung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen durch offizielle Rechnung nachgewiesen werden.