Welche Briefe müssen persönlich vom Briefträger entgegengenommen werden?!
vom gericht viellleicht?
5 Antworten
Eischreibsendungen (Übergabe - Einschreiben und Einschreiben - Eigenhändig), Postzustellungsaufträge ( sind blau und kommen meisten vom Gericht), Nachnahmesendungen
Hallo,
weshalb sollte ein Briefträger briefe persönlich entgegen nehmen.
Briefträger tragen Post aus und sammeln sie nicht ein.
Autsch, jetzt sehe ich es auch, ich war zu müde :-S
Der Briefträger nimmt alle Briefe persönlich entgegen. Das ist sein Job.
So etwas gibt es nicht. wie soll es auch gehen wenn du nicht zu Hause bist (Arbeit, Urlaub, Krankenhaus u.s.w.)
Klar gibt es das. Wenn man nicht da ist, dann kann es eben nicht erfolgreich zugestellt werden und geht zb zurück.
Schwachsinn. Dann bekommst du eine Nachricht in den Briefkasten dass du den Brief bei der Post abholen kannst. Machst du es nicht gilt er trotzdem als zugestellt.
Naja, erstmal kannst du es dann abholen, aber wenn du ewig weg bist und nicht kommst, gilt er irgendwann als unzustellbar. Ich glaube nicht, dass man ein Einschreiben als zugestellt ansieht, wenn es niemand abholt, dann würde es keinen Sinn machen.
Dazu die Postseite:
Der Zusteller hinterlässt eine Benachrichtigung im Briefkasten des Empfängers.
Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst, seinem Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten. Wird die eigenhändige Übergabe beauftragt, kann allein der Empfänger oder ein hierzu besonders Bevollmächtigter die Sendung abholen.
Was passiert, wenn der Empfänger das Einschreiben nicht annimmt?
Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreiben verweigern. Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt.
In diesen Fällen wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.
Doch es macht Sinn. Einfach deinen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot nicht abholen und schon passiert dir nix? Wäre zu schön.
Und selbst wenn dein Aufenthalts/Wohnort nicht bekannt ist gibt es eine Lösung: Öffentliche Zustellung durch Aushang.
Auch wenn die Annahme verweigert wird gilt der Brief als zugestellt.
Es geht darum, dass jemand sie vom Briefträger entgegennimmt und nicht der Briefträger sie entgegennimmt. Bisschen doppeldeutiger Titel, aber mit kurzem Denken sollte man kapieren, welche Variante gemeint ist.