Quttiung von Flohmarkt?

3 Antworten

Bei einem Reisegewerbe (kleingewerbe für Flohmarkt) ist es bis zu einem bestimmten Jahresumsatz ausreichend die Ausgaben und Einnahmen zu notieren.

Habe selbst eine Reisegewerbekarte und mache einen Umsatz von etwa 3000 bis 6000 €. Habe noch nie Einkaufsbelege benötigt.

Das fragst du aber besser deinen Steuerberater, der kennt sich damit richtig aus, denn Fehler in diesem Bereich könnten dich teuer zu stehen kommen.

Ich mache meine Steuererklärung immer über den Steuerberater. (wenn das Gewerbe nicht mal so viel abwirft, wie der Steuerberater kostet, sollte man es auch wieder bleiben lassen)

Wenn ein Händler Waren auf de Flohmarkt erwirbt, braucht er doch keine Reisegewerbekarte ! Der, der die Waren dort gewerblich anbietet braucht sie, nicht der Käufer.

@Geochelone

Toll, das wusste ich nicht - Ironie ENDE

Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller beabsichtigt (genau wie ich auch), Waren auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Des Weiteren gehe ich davon aus, das er auch beabsichtigt (genau wie ich auch), diese Waren teilweise auf dem Flohmarkt zu besorgen.

Es würde sich somit um Ankauf UND Verkauf auf dem Flohmarkt handeln -> deswegen die Reisegewerbekarte

Also am besten ist es, wenn dir der Verkäufer es schriftlich (Quittungsblock) bestätigt: Wenn er Einwände hat, erkläre ihm: Er muss für gebrauchtwaren keine Mehrwehrsteuer ausweisen. Erkläre ihm auch, dass das Finanzamt aus einer ausgestellten Rechnung keinen Rückschluss auf eine gewerbliche Tätigkeit zieht. Denn auch jede Privatperson darf Rechnungen ausstellen. (Das machst du quasi auch bei jedem ebay VErkauf!)

Wenn er es aber nicht möchte: ich war in der gleichen Branche: das Finanzamt hat es immer akzeptiert, wenn wir einen "Ankaufbeleg" (Druck dir einen ausm Internet aus) einreichten: Wann und wo war der Flohmarkt ist minimum! Dein Ankaufbeleg ist umso überzeugender, wenn du mehr zum VErkäufer reinschreibst: wo stand er aufm Flohmarkt? Oder schleich dich zum Lieferwagen und schreib unauffällig die KFZ-Nr auf! Glaub mir, das Finanzamt mag das- die nehmen das als Beleg, das du bemüht warst, das zu belegen!!!

Ich würde selber eine Notiz schreiben und zu den Unterlagen für die Steuer legen. Man nennt das wohl Eigenbeleg und reicht aus, um etwas glaubwürdig zu belegen.