Weiss jemand ob man auf Bewährung in die Bundeswehr darf?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für wie lange willste machen? Normalerweise is das kein Ding.

Es gibt kaum nen Krieger ohne Dreck am Stecken

ach und wenn dein Führungszeugnis keine Eintragung hat, wirds wohl ne Jugendstrafe sein oder? Dann is sowieso kein Ding! Du darfst es nur nicht verschweigen! Dann is alles Tutti

@Decernent

Wenn das Führungszeugnis kein Eintrag enthält, darf es auch verschwiegen werden. :-)

@Maximus40

Jop jop. Allerdings weiss ich aus Erfahrung dass dies schnell nach Hinten los gehen kann. Speziell wenns z.B. in Einsatz geht, wird sowas nochmal eingehend geprüft. Und wenn da auch nur ne Jugendstrafe rauskommt, is Ende im Gelände. Das mag bei Zivilen Arbeitgebern zutreffen, weil dass die wirklich nen Scheißdreck angeht

Wenn du keinen Eintrag im Führungszeugnis und eine Jugendstrafe zur Bewährung hast, dann musst du das m.E. auch nicht bei der Bewerbung angeben.
Das ist ja Sinn und Zweck, dass man keinen Eintrag erhält.

Du bist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt? Dann bist du also vorbestraft und das steht auch im Führungszeugnis! Bei der Bundeswehr wird man eine sog. Sicherheitsüberprüfung durchführen, spätestens da kommt es heraus. Daher solltest du es auf keinen Fall verschweigen. Gerade wenn du dich länger verpflichten willst, wird man natürlich sehr kritisch begutachten, ob man dich überhaupt nehmen will und es gibt Bereiche mit bestimmten Sicherheitsstufen, in denen du definitiv nicht Tätig sein darfst. Es hängt jetzt von der Höhe deiner Strafe ab, ob du Überhaupt noch zur Bundeswehr darfst. Ab einem bestimmten Zeitraum ist für dich die Soldaten (und auch die Beamtenlaufbahn) nicht mehr möglich. Wobei der Grundwehrdienst ja Pflicht ist (sofern du ein deutscher Mann bist).

Die Vorstrafe trifft jedoch nur zu, sofern es tatsächlich im Führungszeugnis eingetragen ist; dann muss es bei der Bewerbung angegeben werden, da ein Verschweigen zu einer sofortigen Entlassung führen kann und i.d.R. auch führt.
Bei der Sicherheitsüberprüfung muss eine Vorstrafe nicht angegeben werden, sondern lediglich ob aktuell strafrechtliche Ermittlungen geführt werden.

@Maximus40

also bei einer Haftstrafe gehe ich mal davon aus, das sie im Führungszeugnis steht. Strafen die so nidrieg sind, daß sie nicht im Führungszeugnis auftauchen, werden in der Regel in eine Geldstrafe umgewandelt, wobei bei der Sicherheitsüberprüfung ggf. auf das vollständige Strafregister zugegriffen wird, also nicht nur das Führungszeugnis oder laufende Ermittlungen. Das hängt ganz davon ab, welche Sicherheitsstufe vorliegt.

@DerTroll

Ok, dann sind wir uns wieder einig. :-)

Auf Bwährung ist gut - Du meinst sicherlich mit Bewährung

lies mal da http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=83518&ccheck=1 sieht nicht schlecht aus !

>Bundeswehr - Vorstrafen Vom Wehrdienst ist ausgeschlossen, wer durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt worden ist, es sei denn, dass die Eintragung über die Verurteilung im Zentralregister getilgt ist. Weiterhin wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, oder wer einer Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist. Vom Wehrdienst wird zurückgestellt, wer, abgesehen von den eben genannten Fällen Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach § 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist. Vom Wehrdienst kann ein Wehrpflichtiger ferner zurückgestellt werden, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist, oder wenn seine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

@Tausendsassa

Da steht, wer vom Wehrdienst ausgeschlossen ist. Er möchte doch aber gerne hin. :-)

@Maximus40

wie hoch war die Strafe ? Jugendstrafe oder Erwachsenen Recht ? Die Bewährung ist Zweit rangig .... also für richtige antworten sollte er uns sagen worum es geht und nicht wie lange er nichts mehr anstellen sollte bzw wie lange er einfährt wenn er die Bewährung bricht oder nicht einhält