Weihnachtsgeld soll monatlich ausgezahlt werden?

6 Antworten

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Monatich, auf jeden Fall. Denn damit wird das Weihnachtsgeld endgültig fester lohnbstandteil. keiner kann es Dir mehr nehmen. Lege dann einfach das Mhrnetto für Weihnachten zurück.

Mit der Umlegung auf die monatliche Auszahlung hast Du auf jeden mehr Nettolohn!

Warum?

Weil bei einer einmaligen Mehrzahlung Du automatisch in die nächste Einkommenssteuerklasse (Progression) rutscht und mehr Steuern zahlst.

Ferner ist es so, wie bereits angesprochen: Die Umlegung wird fester Bestandteil des Lohnes - sonst ist sie eine freiwillige Zuwendung!

Generell hat jede zusätzliche-, monatliche Zuwendung immer einen finanziellen Vorteil, wenn sie auf eine monatliche Zuwendung umgelegt wird.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, zusätzliche Monatsgehälter. Manche Unternehmen zahlen bis zu 15 Monatsgehälter. Da wird es besonders interessant.

Steuerlich ist das gehupft wie gesprungen. Ein 13. Monatsgehalt (sofern es im Arbeitsvertrag so bezeichnet ist) ist ohnehin Gehaltsbestandteil und kann nicht einseitig gestrichen werden. Das wird oft mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld "in Höhe eines 13. Monatsgehaltes" verwechselt, das vom Arbeitgeber jedes Mal mit dem Zusatz "freiwillige Leistung" ausgezahlt wird, damit man keinen Rechtsanspruch darauf erwirkt.

Vor- und Nachteile? Vielen ist es ganz recht, wenn es zu Weihnachten ein Extragehalt gibt, zumal zum Jahreswechsel oft Versicherungsbeiträge etc. fällig werden. Das erfordert sonst Disziplin bei den monatlichen Ausgaben - das höhere Einkommen läuft einem leicht durch die Finger.

Wenn man sich das 13. Gehalt am jahresende auszahlen lässt, hat man auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers keine Nachteile: Normalerweise steht im vertrag, dass es beim Ausscheiden anteilig ("pro rata temporis") ausgezahlt wird.

Würde ich nicht machen. Stell Dir vor am Ende des Jahres wird das Weihnachtsgeld gestrichen, dann darfst Du der Firma die bereits bezahlten 11 Zuschüsse im 12. Monat zurückbezahlen!!!

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt sind nicht dasselbe: Ein 13. Monatsgehalt ist im Arbeitsvertrag festgehalten, Weihnachtsgeld (z.B. "in Höhe eines 13. Monatsgehalts") nicht. Ein 13. Monatsgehalt kann nicht gestrichen werden, wohl aber Weihnachts- und Urlaubsgeld.

denke mir,wenn Du es Dir monatliche auszahlen lässt,hast Du nicht so viel Steuerbelastung

Nein die Steuerbelastung bleibt gleich wegen dem Antrag auf Jahresausgleich. Aber bei den Sozialbagaben wird gespart, wenn bei Abrechnung des Dezemberlohns und dem Weihnachtgeld die Pflichtgrenze überschritten wird.

@Lotte4

versteh ich nicht wirklich

@perle1986

Dann kann Dir nur ein Fachmann vom Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater weiterhelfen. Einfacher ist das nicht zu erklären.