Arbeitsvertrag Gewohnheitsrecht?
Hallo,
ich hatte am 01.04.2017 bei meinen Chef angefangen zu arbeiten und meine Kündigung ist zum 31.07.02020. Wegen meinem gesammelten Urlaub muss ich allerdings nur noch bis zum 08.07.2020 arbeiten.
Ich bekomme dann aber trotzdem für den Monat Juli mein normales Gehalt und das kann mir mein Arbeitgeber nicht streichen oder?
Auserdem wollte ich fragen wie das mit Urlaubsgeld aussieht, weil bis jetzt gab es immer welches, aber im Arbeitsvertrag steht folgendes:
"Die Gewährung sonstiger Leistungen: Weihnachtsgeld 50% eines Monatsgehaltes sowie, Urlaubsgeld 50% eines Monatsgehaltes erfolgen freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird."
Greift hier noch das "Gewohnheitsrecht" oder ist es dann einfach nur das normale Gehalt, was ich bekomme? Da das mein aller erster Arbeitsvertrag war, weiß ich nicht genau, wie das abläuft.
5 Antworten
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind häufig an die Bedingung gebunden, dass du in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst.
Da musst du in deinen Vertrag schauen.
Die genannte Klausel verhindert ja gerade, dass es zu einem Gewohnheitsrecht kommt.
Du bekommst das Juli Gehalt und mit Glück das Urlaubsgeld.
Wann können Arbeitnehmer sich auf das Gewohnheitsrecht berufen? Unter anderem greift das Gewohnheitsrecht beispielsweise bei Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, wenn es Ihnen als Beschäftigter mindestens drei Jahre lang in gleicher Höhe gezahlt wurde.
Inhalt
- Kompaktwissen: Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht
- Worum handelt es sich beim Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht?
- Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei Arbeitszeiten?
Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.arbeitsvertrag.org/gewohnheitsrecht-arbeitsrecht/
Gut zu wissen:
Aktuell: Betriebsratsarbeit zu Corona-Zeiten:Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern ein Urlaubsgeld in der Weise in Aussicht stellen, dass er sich jedes Jahr erneut die Entscheidung vorbehält, ob und unter welchen Voraussetzungen es gezahlt werden soll.
Hat sich der Arbeitgeber den Widerruf eines arbeitsvertraglich zugesagten Urlaubsgelds vorbehalten, so bewirkt seine Widerrufserklärung nur dann das Erlöschen des Anspruchs, wenn sie dem Arbeitnehmer vor der vertraglich vereinbarten Fälligkeit zugeht (BAG v. 11.4.2000 - 9 AZR 255/99).
Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/U/urlaubsgeld.html
Viel Erfolg!Das kommt drauf an, wann das Geld bezahlt wird. Wird Urlaubsgeld regelmässig im Betrieb im August fällig steht dir das Geld zu. Wird es zusammen mit dem Weihnachtsgeld erst im November bezahlt, dann steht es dir nicht zu, denn bis dahin bist du raus. Und nein, es steht dir auch nicht Anteilig zu.
Leider ist es so das beides jederzeit gestrichen werden kann es sei den die Andere die bleiben bekommen es!
Er kann nur das Extra Urlaubsgeld streichen nicht deinen Normalen lohn den der steht dir auch zu wen du Urlaub hast und dein Chef wird ja wohl kaum verhindern das du Urlaub nehmen kannst den Dan hat er den aus zu bezahlen!
Spreche ihn einfach darauf an ob es welches Urlaubsgeld gibt den dieses Jahr ist ja alles anders und es kann sein das er sparen muss!