Weihnachtsgeld zurückzahlen trotz keinerlei Regelung im Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Was steht denn zum Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag?

Wenn es in Deinem Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine Rückzahlungsklausel bezüglich Sondervergütungen (wie z.B. Weihnachtsgeld) gibt, darf der AG diese auch nicht zurückfordern.

Weihnachtsgeld das z.B. ein 13. Monatsgehalt ist und somit eine zusätzliche Vergütung darstellt, kann nicht unter eine Rückzahlungsklausel fallen.

Manche AG zahlen Weihnachtsgeld für bisher geleistete Arbeit aus, auch hier würde eine Rückzahlungsklausel (wäre sie vorhanden) nicht greifen.

Anders ist es, wenn klar ersichtlich ist, dass Weihnachtsgeld z.B. als Motivation für die Zukunft gezahlt wird und mit dieser "Halteprämie" zukünftige Betriebstreue belohnt werden soll. Hier kann ein AG die Sonderzahlung zurückfordern, das muss aber für den AN auch durch eine Vereinbarung klar ersichtlich sein. Auch der "Stichtag", an dem ein AN noch im Betrieb sein muss um nicht zurückzuzahlen muss dann geregelt sein.

 

marilein91 
Fragesteller
 23.11.2017, 14:46

In meinem Arbeitsvertrag steht kein einziges Wort übers Weihnachtsgeld. Nicht einmal dass es freiwillig ist oder sonst etwas. Es wird einfach immer gezahlt und als "Weihnachtsgeld" auf der Gehaltsabrechnung betitelt. 

Hexle2  23.11.2017, 17:09
@marilein91

Wenn es keinerlei Regelung zum Weihnachtsgeld gibt und auch kein Tarifvertrag mit einer Regelung Anwendung findet, musst Du das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen, selbst wenn Du zum 31. Dezember kündigen würdest.

Ohne Rückzahlungsklausel auch keine Rückzahlung.

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 08:59

Dort steht z.B. geschrieben: 

Beispiel 2: Scheidet A in oben genanntem Beispiel zum Jahresende aus dem Unternehmen aus, erhält er das volle 13. Monatsgehalt.
Also muss ich es nicht zurück zahlen?

Ich blicke da leider nicht ganz durch und weiß nicht was auf meine Situation zutrifft...

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:00

Dort wird von einer Stichtagregelung gesprochen die der AG festlegen darf. Ich habe so eine Regelung aber nicht. Was ist dann richtig?

Das muss auch nicht im Arbeitsvertrag stehen. Das steht vermutlich im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder sonstwo. Da steht auch drin, ob es zurückgezahlt werden muss.

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:10

unser betrieb ist nicht Tarif gebunden und es gibt keine Betriebsvereinbarung. Nur den Vertrag, mehr nicht. 

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:12
@marilein91

Uns wurde auch mal angedroht dass es neue Verträge geben soll wo das mit der stichtagregelung drin steht, ist aber nie passiert. Eine neue Kollegin hat es im Vertrag drin stehen. Ich nicht.

brennspiritus  20.11.2017, 09:17
@marilein91

Dann könntest du Glück haben, falls es nicht woanders niedergelegt ist. Es gibt verschiedene Formen des Weihnachtsgeldes, manches muss man grundsätzlich nicht zurück zahlen. Lässt sich aus der Ferne aber nicht sagen.

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:39
@brennspiritus

Wobei dann natürlich die Frage ist ob ich es anfechten werde, falls er es zurück fordert. Es sind bisher auch ungelegt Eier da ich noch keinen neuen Job habe oder gekündigt habe. Aber wollte mich vorab schon einmal informieren. 

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld muss im Arbeitsvertrag nicht explizit erwähnt werden, wenn es Bestandteil eines Tarifvertrages oder einer anderen betrieblichen Vereinbarungen ist.

Es ist davon auszugehen, das der Erhalt des Geldes rechtens ist und keine Rückzahlungspflicht besteht.

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ändert daran nichts.

Roderic  20.11.2017, 09:50

Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist im allgemeinen gar nicht geregelt.

Viel Firmen zahlen das von sich aus, wenn sie im vergangenen Jahr gute Gewinne gemacht haben. Die Höhe wird jedes Jahr durch die Geschäftsleitung zusammen mit dem Betriebsrat neu bestimmt.

Rechtlich ist,sofern es auf Deiner Verdienstabrechnung nicht ausdrücklich als freie Einzelfallentscheidung und Freiwilligkeit vermerkt ist,ab dem 3 Jahr der aufeinanderfolgenden Zahlung,eine Regelmäßigkeit ,aus der ein Besitzstand abgeleitet werden kann.

Stichtage bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses,und auch die Pflicht zur Rückzahlung des AN ,betr.Gratifikationen,"Weihnachtsgeld"sind oftmals Grund zur arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung.

Es kann leider keine verbindliche ,obergerichtliche Linie genannt werden.

Tendenziell,ist die Zahlung für die zurückliegende Zeit.Eine Rückforderung bedarf der Begründung.Es muß eine allgemeingültige Regelung im Betrieb geben.Wenn du z.B.nachweist,das eh.Mitarbeiter zum 31.01.ausgeschieden sind,Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen mussten,kannst Du die Rückforderung abweisen und den AG klagen lassen.

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:20

Wie gesagt.. es steht nirgendswo etwas geregelt. Oder überhaupt erwähnt. Dennoch bekomme ich es immer und auf der Gehaltsabrechnung steht es als "Weihnachtsgeld" umschrieben. Mehr steht dort aber auch nicht. Uns wurde mal neue Verträge angedroht wo dann eine Stichtagsregelung drin stehen sollte. Das ist aber nie passiert. Ich habe immer noch meinen alten Vertrag. Eine Neue Mitarbeiterin die 2017 bei uns angefangen hat, hat zB diese Stichtagsregelung und den Freiwilligkeitsvorbehalt drin stehen. Ich nicht. 

Das bedeutet: Sollte er es zurückfordern liegt es mir ob ich es zurückzahle oder zum Anwalt gehe und es anfechte?

Rutscherlebnis  20.11.2017, 09:25
@marilein91

Immer umgekehrt machen.Es ist im Betrieb nicht allgemein und gleich geregelt.Ich sehe ,keine Rückzahlungsverpflichtung.Einer Klage sehe ich gelassen entgegen.( Sofern Du ausgeschieden wärest und zurückzahlen solltest,Arbeitszeugnis hast Du vorliegen^^)

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:30
@Rutscherlebnis

Noch steht ja nicht fest ob ich kündige oder nicht. Bin mich halt zur Zeit am Bewerben und auf der Suche nach einem neuen Job. Wollte mich aber schon einmal erkundigen wie es damit aussieht. Was meinst du mit Arbeitszeugnis hast du vorliegen?

Rutscherlebnis  20.11.2017, 09:32
@marilein91

Ich wollte damit ausdrücken,das Du nicht vorschnell sagst,ätsch von mir gibts nichts zurück,wenn Du damit ein eins A Zeugnis verspielen könntest.( Offiziell hat das natürlich nichts miteinander zu tun.^^ Offiziell,aber Du weisst ja Rache ist Blutwurst.^^

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:37
@Rutscherlebnis

Ja und mein Chef ist ein riesen Arsch. Der letzte MA der gekündigt hat, hat monatelang auf sein Gehalt oder Papiere warten müssen und hat sich auch einen Anwalt nehmen müssen weil mein Chef zu stur war und ihm eins auswischen wollte. Recht hat er zwar am Ende bekommen (also der AN) aber wie gesagt: Meinem Chef ging es nur ums Piesacken. Ein mit großer Grund warum ich einen Job suche. Mein Chef ist ein großes Arsch. Habe auch hier und da Probleme mit ihm. Unmenschlicher Umgang, Mobbing, unrechtliche Dinge usw.

Rutscherlebnis  20.11.2017, 09:40
@marilein91

Such Dir in Ruhe etwas anderes.Kündige nicht zum Jahresende,oder 31.01.Lass Dir ein Zwischenzeugnis ausstellen....das kann bei einigen Fieslingen einen aha Effekt auslösen. Gebe keine Begründung an! Sollte dann das Schlußzeugnis viel schlechter ausfallen,einfach nicht ausgestellt werden,hast Du vor Gericht allerbeste Karten.Und ...ein Weihnachtsgeld wird sicherlich nicht so leicht zurückzufordern sein,wenn man schon einen Vergleich akzeptieren muss,oder gar verurteilt wird zu irgendwas.

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:47
@Rutscherlebnis

Das Problem wird sein, dass er kein Zwischenzeugnis ausstellen wird. Schon gar nicht ohne Begründung. Da wette ich für :( Er wird es einfach nicht machen. 

Ich werde natürlich nicht kündigen bevor ich was Neues habe. Aber ich habe z.B. heute ein Vorstellungsgespräch. Falls ich den Job kriege müsste ich zum 31.12.17 kündigen. Deshalb beschäftige ich mich zur Zeit eben mit den Fragen. 

Rutscherlebnis  20.11.2017, 09:51
@marilein91

So dumm ist Dein Chef? Leg Ihm die Begründung einfach schriftlich vor.Den § aus dem BGB oder Mantaltarifvertrag,der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnis,das auf seinen Wunsch hin,auch auf seine Führung und Leistung auszudehnen ist.(Frei Schnauze gemacht)

marilein91 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:56
@Rutscherlebnis

Er ist halt ein stures Arsch und macht was er will. Beim letzten Mal als ich ihn höflich auf die rechtliche Lage hingewiesen habe kam "mich interessiert nicht was das Gesetz sagt" 

Sobald ich nach einem Zwischenzeugnis frage, werde ich hier die Hölle auf Erden haben, denke ich. Da er sich dann ja denken kann, dass ich mich am bewerben bin.

Rutscherlebnis  20.11.2017, 10:03
@marilein91

Ja,sowas ist natürlich schlimm.Da kann ich auch nix aus dem Hut zaubern.