Weihnachstgeld in NRW allgemeinverbindlich (Gastronomie)

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Wenn ein Mantltarifvertrag als "allgemein verbindlich" erklärt ist, dann müssen ale Betriebe der entsprechnden Branche diesen umsetzen.

Gesetzlich ist kein Weihnachtsgeld vorgeschrieben. Das muss einzelvertraglich oder durch anwendbaren Tarifvertrag geregelt werden. In manchen Betrieben gibt es auch eine Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld.

derhandkuss  14.11.2014, 19:19

Der Bundesarbeitsminister kann einen Tarifvertrag zum Beispiel über Weihnachtsgeld (auf Antrag) als allgemein verbindlich erklären. Dann gilt diese Regelung für alle Betriebe. Schaust Du auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinverbindlicherkl%C3%A4rung

Hexle2  14.11.2014, 19:27
@derhandkuss
 oder durch anwendbaren Tarifvertrag geregelt werden. 

Dann ist es doch durch anwendbaren Tarifvertrag geregelt. Habe ich etwas anderes behauptet? Im Gesetz steht trotzdem nichts dass Weihnachtsgeld generell vorgeschrieben ist.

jmciii 
Fragesteller
 14.11.2014, 20:44
@derhandkuss

Also muss quasi jeder Arbeitgeber,auch Franchisenehmer(bsp. Subway) in NRW Weihnachtsgeld zahlen?

Hexle2  14.11.2014, 20:49
@jmciii

Wenn dort die Allgemeinverbindlichkeit erklärt wurde ja.

jmciii 
Fragesteller
 14.11.2014, 21:40
@Hexle2

Was wenn der Arbeitgeber nicht reagiert auf diese Forderung?Was kann man tun?Gleich zum Anwalt?Den Prozess gewinnt man aufgrund der allgemeinverbindlichkeit doch sowieso oder sehe ich das falsch?

Wurde ein Tarifvertrag zum Beispiel über Weihnachtsgeld als allgemein verbindlich erklärt, ist dieser von allen Betrieben anzuwenden.