Weihnachstgeld in NRW allgemeinverbindlich (Gastronomie)
Ist der Arbeitgeber verpflichtet das Weihnachtsgeld zu zahlen? Es wurde immerhin als allgemeinverbindlich erklärt. Hat jemand Erfahrungen damit?
3 Antworten
Wenn ein Mantltarifvertrag als "allgemein verbindlich" erklärt ist, dann müssen ale Betriebe der entsprechnden Branche diesen umsetzen.
Gesetzlich ist kein Weihnachtsgeld vorgeschrieben. Das muss einzelvertraglich oder durch anwendbaren Tarifvertrag geregelt werden. In manchen Betrieben gibt es auch eine Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld.
oder durch anwendbaren Tarifvertrag geregelt werden.
Dann ist es doch durch anwendbaren Tarifvertrag geregelt. Habe ich etwas anderes behauptet? Im Gesetz steht trotzdem nichts dass Weihnachtsgeld generell vorgeschrieben ist.
Also muss quasi jeder Arbeitgeber,auch Franchisenehmer(bsp. Subway) in NRW Weihnachtsgeld zahlen?
Wenn dort die Allgemeinverbindlichkeit erklärt wurde ja.
Was wenn der Arbeitgeber nicht reagiert auf diese Forderung?Was kann man tun?Gleich zum Anwalt?Den Prozess gewinnt man aufgrund der allgemeinverbindlichkeit doch sowieso oder sehe ich das falsch?
Wurde ein Tarifvertrag zum Beispiel über Weihnachtsgeld als allgemein verbindlich erklärt, ist dieser von allen Betrieben anzuwenden.
Der Bundesarbeitsminister kann einen Tarifvertrag zum Beispiel über Weihnachtsgeld (auf Antrag) als allgemein verbindlich erklären. Dann gilt diese Regelung für alle Betriebe. Schaust Du auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinverbindlicherkl%C3%A4rung