Neue Arbeitsstelle - Arbeitgeber 30 km entfernt - Bekomm ich Kilometergeld oder eine Wohnung?

13 Antworten

Man kann den Arbeitsweg bei der Lohnsteuer geltend machen. Dann gibt es einen Teil zurück. Der Arbeitgeber ist da nicht für zuständig

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Mir Kilometergeld bzw. Spritgeld zu zahlen oder ist er eventuell auch verpflichtet mir eine Wohnung zur Verfügung zu stellen ?

Nein und Nein

Es ist allein dein Problem, wie Du zur Arbeit kommst.

Du kannst allerdings beim Lohnsteuerjahresausgleich die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) mit 0,30€ pro Kilometer geltend machen.

NEIN - weder noch. Entweder suchst Du Dir in der Nähe Deiner Arbeitsstelle eine neue Wohnung oder Du fährst jeden Tag 60 km. Heutzutage gibt es AN, die fahren mehr als 100 km eine Strecke. 30 km sind dagegen Peanuts.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Mir Kilometergeld bzw. Spritgeld zu zahlen

Nein, wieso sollte er auch ? Dies ist allein Deine Sache wie Du zur Arbeit kommst.

oder ist er eventuell auch verpflichtet mir eine Wohnung zur Verfügung zu stellen ?

Nicht Dein Ernst ? Gilt gleiches wie bereits erwähnt.

Der Weg zum Arbeitgeber bzw. zur Filiale beträgt ca. 30 Km

Herzlichen Glückwunsch für den kurzen Arbeitsweg! Bei mir sind es 85 km (eine Strecke, also 170 km am Tag)

oder ist er eventuell auch verpflichtet mir eine Wohnung zur Verfügung zu stellen ?

Wegen einer Anfahrt von einer halben Stunde (wenn überhaupt)? Das kann doch kaum dein Ernst sein!

Fahrtkosten kannst Du über die Werbungskosten geltend machen. Da gibt's etwas von der Steuer zurück. Bei 30 km sind das aber nicht sonderlich viel.