Höchstgrenze Verdienstausfall für Lehrgang FF/NRW?

2 Antworten

Angenommen man ist Angestellter in der Schweiz mit einem nun ja deutlich höheren Stundenlohn?

Die Höhe des Lohns spielt keine Rolle. Auch bei Arbeitnehmern deutscher Unternehmen können die Löhne und Gehälter von ganz niedrig bis haushoch variieren. Wenn die Stadt oder Gemeinde es sich nicht leisten kann, Dich zum Lehrgang zu schicken, dann muss die das ja nicht tun. Allerdings würde sich die Kommune damit in gewisser Weise ins eigene Fleisch schneiden. Denn Menschen, die die Voraussetzungen für eine Führungsfunktion in der Feuerwehr mitbringen, sind häufig auch beruflich in höherer Position tätig und verdienen dort nun einmal entsprechendes Geld.

Interessant ist aber die rechtliche Frage nicht nur über Landes-, sondern über Staatsgrenzen hinaus.
Aus dem Bauch heraus würde ich behaupten, dass das Schweizer Unternehmen die im BHKG genannte Kostenerstattung bei einer gewährten Freistellung gegen die Stadt bei einem Rechtsstreit durchsetzen könnte. Denn die Kommune ist ja an ihr Landesgesetz gebunden.
Anders herum könnte es aber unter Umständen schwierig werden. D.h. wenn der Arbeitgeber sich weigern würde, seinen Angestellten für den Lehrgang freizustellen, dann kann die Stadt das wahrscheinlich nur schwer gegen den im Ausland sitzenden Arbeitgeber durchsetzen, da er nicht an das Nordrhein-Westfälische Landesgesetz gebunden ist.
Aber da können die Rechtsexperten hier vielleicht noch was zu sagen...

Wieso sollte ein schweizer Arbeitgeber zustimmen, wenn du in NRW einen Lehrgang absolvieren willst? Wenn es sich um eine deutsche Tochterfirma handelt, gilt selbstverständlich deutsches Arbeitsrecht