Wegen Todesfall Feier absagen

7 Antworten

Sowas macht man bei der Buchung aus, was in so einem Fall passiert. Wenn nicht, gibts sicher so etwas wie AGB und einen Vertrag, der das aussagt?

Der Veranstalter kann selbstverständlich - wenn nicht eine Stornierung vorgesehen ist - den ihm entstandenen Schaden für schon getätigte Arbeiten in Rechnung stellen...

Stelle dir vor, du sollt bei jemandem die Wohnung tapezieren und hast schon für 1000 € Tapeten und Farbe gekauft... die du anders nicht mehr verwenden kannst. Was würdest du tun, wenn er dir sagt: Geht leider nicht...? Ihm diesen Betrag "schenken"?

Da wird das schon einiges kosten. Das Hotel hat deswegen ja vielleicht andere Termine absagen müssen und bestimmt auch schon Einkäufe getätigt. Wie hoch die Kosten sind, düfte im Vertrag bzw. in den AGB geregelt sein. Aber billig wird das nicht werden.

Dann muss du alles bezahlen.... Der Wirt hat eingekauft, eventuell Leute engagiert , anderen Gästen abgesagt und zudem hat er keine Schuld am Todesfall.... Warum macht ihr denn nicht einfache eine Trauerfeier daraus..... Ausser der Bekleidung ändert sich ja nichts....

er muss den entstandenen schaden und den entgangenen gewinn bezahlen...