Darf ein Rauminhaber einen verbindlich gebuchten Partyraum einfach absagen und anderweitig vergeben?

6 Antworten

Also Cockney, das kommt doch darauf an wer zuerst gebucht hat.

Hatte der Sender vor ihr gebucht, so muss der Inhaber natürlich diesen Vertrag erfüllen und kann dann den anderen nicht mehr erfüllen. Ihr stünde dann Schadensersatz zu.

Hatte sie hingegen vor dem Sender gebucht, so muss er ihrer Freundin die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. In diesem Fall, kann der Sender Schadensersatz verlangen.

Also, wer war denn zuerst mit seiner Buchung da?

Sie sollte erstmal klären, wer zuerst gebucht hat. Danach richtet sich, was sie geltend machen kann.

CockneyRebel  30.05.2012, 14:15

Hallo??? Auf welchem niedlichen Planeten lebst Du denn? Wenn der Fragesteller vom Vermieter eine verbindliche Zusage bekommen hat, ist die Reihenfolge der Buchung völlig uninteressant! Der Vermieter muss ja nicht nach der Reihenfolge der Buchung vermieten, sondern kann sich seinen Mieter völlig frei aussuchen.

Take777  31.05.2012, 00:48
@CockneyRebel

Na auf der Erde. Die Reihenfolge der Buchungszusagen spielt eine entscheidende Rolle. Hat der Vermieter den Vertrag mit dem Dritten geschlossen, bevor sie die Zusage erhalten hatte, dann kann sie nur Schadensersatz geltend machen. War es dagegen umgekehrt, dann kann sie Erfüllung des Vertrages verlangen.

Und nun verrate mir bitte, auf welchen Mond Du lebst.

Wenn Ihr eine schriftliche Buchungsbestätigung habt, besteht ein rechtsverbindlicher Vertrag. Der Inhaber kann Euch jetzt nicht einfach absagen, nur weil (wahrscheinlich) das Radio mehr bezahlt als Ihr. Er ist Euch zumindest schadenersatzpflichtig, wenn Ihr Mehrkosten für eine alternative Location habt. Das betrifft sowohl die Miete als auch alle Nebenkosten wie z.B. eventuell höhere Fahrtkosten als zum ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsort.

lombarte63 
Fragesteller
 22.05.2012, 15:18

Danke für die Antwort! Die Freundin von mir hat mehrere E-Mails, in denen die Buchung bestätigt wurde. Aber ich weiß nicht, ob E-Mails ausreichen.

CockneyRebel  22.05.2012, 15:49
@lombarte63

Alles, was im Zweifelsfall die Annahme der Buchung beweist, reicht aus.

Habt ihr eine schriftliche Buchungsbestätigung?

lombarte63 
Fragesteller
 22.05.2012, 15:19

Danke für die schnelle Reaktion! :-) Die Freundin hat mehrere E-Mail Bestätigungen, aber keine handschriftliche Bestätigung.

Komt drauf an, wie sie ihn gebucht hat, wenn es über einen Vertrag lief, oder sie nur irgendwo eine einzige Unterschrift auf Blatt gesetzt hat, ist das gegen das Gesetzt! wenn etwas unter Vertrag unterzeichnet wurde, darf er nicht absagen!!

Er darf ihr nicht einfach so absagen, mann könnte bzw auch in diesem Fall schadensersatz fordern!

Lg A.

lombarte63 
Fragesteller
 22.05.2012, 15:23

Danke für Informationen! Wir werden jetzt mal prüfen, in wie weit E-Mail Bestätigungen ausreichen um Schadensersatz zu fordern.

schönes "Versehen", der Radiosender zahlt bestimmt mehr

verbindlich ist eigentlich beiderseits, und eine Veranstaltung mit 70 Leuten ist ja auch nicht so klein, ich denke schon, daß da rechtlich was gehen müßte, hat sie Rechtsschutz?

lombarte63 
Fragesteller
 22.05.2012, 17:45

Danke für die Antwort!

grins, ja, ich denke auch, dass da mal wieder der schönde Mammon regiert...

nein, kein Rechtschutz...