Wegen eine Wochen Abwesenheit aus dem Deutschkurs rausgeschmissen... Darf man das?

6 Antworten

Ja, das dürfen sie. Anscheinend nimmt deine Freundin so einen Kurs nicht allzu ernst.

Sie hat sich nicht abgemeldet. Von daher..

Na klar darf man das!

So etwas gehört kommuniziert und nicht wie hier geschehen. 

Die Aufenthaltserlaubnis ist häufig an den Besuch von Deutschkursen gebunden... mit  Teilnahmeverpflichtung!

Ein Abbruch zeigt das Betreffende Person eine Auflage verletzt hat, dies kann zur Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis führen..denn die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen hängt  auch von der Bereitschaft der Integration durch das Erwerben von Deutschkenntnissen ab.  

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen.

Das ist eine Grundlage für das Verstehen und Beherrschen der Regeln des Gastlandes.

In diesem Falls sollte die Teilnehmerin mit den gesamten Gebühren des Kurses belastet werden. Sämtliche Sozialleistungen der Vergangenheit sollten revidiert und zurück gefordert werden.

Die Ausländerbehörde sollte einen entsprechenden Hinweis auf Pflichtverletzung erhalten.

Eine Ausweisung sollte zeitnah erfolgen und behördlich durch Festnahme und Abschiebehaft sicher gestellt werden.