Steuerschulden beim Finanzamt? darf ich trotzdem im Ausland Urlaub machen?

2 Antworten

Klingt nach Skript einer weiteren DokuSoap.

Ich war bis Mai 2012 verheiratet.

Schön.

Im Frühjahr 2016 habe ich erfahren das meine Ex-Frau eine separate Steuererklärung für das Jahr 2011 gemacht hat.

Da war sie noch nicht deine Ex-Frau.

Sie hat für das Jahr 2011 eine Steuerrückzahlung in Höhe von ca. 1750€ bekommen und ich habe gleicheitig einen Steuerbescheid für das Jahr 2011bekommen mit der Aufforderung ca. 2400€ beim Finanzamt Düsseldorf nachzuzahlen.

Logisch.

Ich bin daraufhin zu meinem Lohnsteuerverein gerannt um das ganze zu überprüfen.

Du hättest auch einfach direkt zum zuständigen FA gehen können.

Die sagten mir, das meine EX dort auch die Steuererklärung gemacht hat

Irrelevant.

und ich damit einverstanden gewesen war, eine separate zu machen anstatt eine gemeinsame Steuererklärung wo wir wahrscheinlich nur nur eine Nachzahlung von ca. 300 bis 400€ gehabt hätten.

Und? Warst du das? Selbst wenn, wäre das ohnehin egal, weil jeder Partner einer Ehe eine getrennte Veranlagung beantragen kann (auch nachträglich, solange die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist), und dies der gemeinsamen Veranlagung vorrangig ist.

Ich hab beim Fianzamt angerufen, die meinten das wäre alles rechtens ich müsste das bezahlen oder meine Ex-Frau müsste den Steuerbescheid widerrufen und alles zurückzahlen und wir müssten dann eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Ihr hattet also bis dahin gar keine EStE abgegeben? Dann hat die Ex-Frau im Prinzip sogar völlig richtig gehandelt.

Das will meine Ex-frau nicht.

Das muss sie auch nicht. Sie wäre dir aber ggfs. zivilrechtlich ausgleichspflichtig gewesen, wenn sie im Trennungsjahr einer Zusammenveranlagung nicht zustimmte.- Der StB hätte dir das gesagt, dein Anwalt sicher auch.

Ich wollte daraufhin eine Ratenzahlung beim Finanzamt vereinbaren, da ich keine andere Chance habe, die Summe auf einmal zu bezahlen.

Bei € 2400.-- ist das eigentlich kein Problem, vorausgesetzt, man kann die Summe in maximal 3 Teilbeträgen zahlen. Sollte das FA auch dies abgelehnt haben, gab es mit Sicherheit schon früher verzögerte Zahlungen, ggfs. mit Vollstreckungsankündigungen, an das FA. Ansonsten muss man die Summe eben durch ein Darlehen aufbringen, und rechtzeitig beim FA die AdV beantragen.

Das Finanzamt hat sich darauf nicht eingelassen; die Konsequenz war eine Kontopfändung und Lohnpfändung woraufhin ich dadurch meinen Job verloren habe.

Supi.

Meine Frage lautet darf ich trotzdem ins Ausland verreisen ohne Angst zu haben das ich am Flughafen daran gehindert werde

Sofern gegen dich nicht bereits ein Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft vorliegt, nein.

mit den Hinweis hier sind noch Steuerschulden offen.? Ich wollte nach Südamerika

Die Frage ist eher, was du dort willst, ohne Geld und ohne Kontozugriff? Und wenn du das Geld hast für eine Flugreise nach Südamerika, wieso zahlst du dann davon nicht einfach deine Steuerschulden?

Sieh mein Zusatzkommentar

Schon etwas merkwürdig. Andere sagen dir, was du gemacht hast, und die Angelegenheit ist aus 2016. Hättest du dich früher gemeldt, wäre aufgrund der nachehelichen Solidarität (oder ähnlich) vielleicht noch was möglich gewesen.

Dann hast du kein Geld die Steuern zu bezahlen, verlierst deinen Job, wirst gepfändet, hast aber Geld, um nach Südamerika zu reisen und dort zu leben. Du bist so ein naiv Gerissener.

Um deine Frage zu beantworten:

Ja, du darfst ausreisen. Wenn du dort aber ein paar Jahre bleibst und dann zurückkehrst, kann es sein, dass du verhaftet wirst, weil du dich deiner Zahlungsverpflichtung entzogen hast. Näheres kann dir nur ein Anwalt sagen.

Kein Land in Südamerika liefert meines Wissens jemand wegen Schuldendelikten aus.

Zu diesen Zeitpunkt habe ich den Job verloren, habe natürlich jetzt wieder einen Job und habe vor im November 2019 nach Südamerika zu fliegen für 5 Wochen. Ich habe ein P-Konto und überlege, ob ich für die letzten Jahren Steuererklärungen machen soll, da ich ja zwischendurch auch arbeitslos und man mir gesagt hat das ich auf jeden Fall vom Finanzamt Geld zurück bekomme und diese Steuerrückzahlungen mit den Steuerschulden verrechnen soll.

@Sicario1972
und habe vor im November 2019 nach Südamerika zu fliegen für 5 Wochen.

Ohne Worte.

Kein Geld (angeblich), Pfändung durch das FA sowie Lohnpfändung beim AG, aber in Südamerika urlauben...

@FordPrefect

Lohnpfändung beim AG???? Kein Geld ????? Du weißt das wir jetzt 2018 haben und ich vorhabe erst in 2019 Urlaub zu machen außerhalb der EU..????? Soll ich den Sachverhalt nochmal erklären vielleicht auf klingonisch....???

@Sicario1972

Klingonisch wäre zumindest verständlich.

Lohnpfändung beim AG???? Kein Geld ?????

Um deinen Beitrag zu zitieren:

"die Konsequenz war eine Kontopfändung und Lohnpfändung woraufhin ich dadurch meinen Job verloren habe."

Zitat Ende.

Du weißt das wir jetzt 2018 haben und ich vorhabe erst in 2019 Urlaub zu machen außerhalb der EU

Wenn du bereits alles abbezahlt hättest, würdest du doch die Frage gar nicht stellen. Was zudem auch zu deinen weiteren Ausführungen passt:

(Zitat)

"und diese Steuerrückzahlungen mit den Steuerschulden verrechnen soll."

(Zitat Ende)

Mit anderen Worten, du hast auch in 2018 immer noch Steuerschulden beim FA, ansonsten müsstest du doch keine Pfändung (-> P-Konto) und keinen Haftbefehl fürchten bei der Ausreise. Ergo hast du jede Menge Schulden, willst aber munter nach Südamerika aufbrechen. Und wenn du dir die relativ überschaubare Summe von € 2400.-- in 2 Jahren nicht leisten konntest abzubezahlen (und die bestehende Schuld lustigerweise durch das FA jedes Jahr mit 6% Zinsen munter sich vermehrt), dann hast du auch kein Geld zum Verreisen.

@Sicario1972

ja, dann mach doch endlich die Steuererklärungen, die noch möglich sind, wenn da eine Erstattung räuskommt. Die wird mit den bestehenden Rückständen verrechnet, die sich damit auch verringern. Aber nicht vergessen, dass die Säumniszuschläge weiterlaufen.....

Wenn die Rückstände nicht bedient werden, droht die nächste Lohnpfändung. Und rechne nicht damit, dass Dein neuer Arbeitgeber nicht rauszufinden ist. Das ist eine unserer leichtesten Übungen!

@FordPrefect

Ich versuchs nochmal ...ich verreise erst in Dezember 2019 das Geld für Ticket habe ich schon die Kontopfändung ist erst in 2016 passiert, ich habe vorher aber mein Girokonto wo Gehalt eingegangen ist auf P-Konto umgestellt, die pfändbaren Beträge wurden an das Finanzamt überwiesen und der pfändungsfreie Betrag konnte ich abheben, zwischendurch bin auch arbeitslos geworden wegen der Loghnpfändung, hab natürlich später wieder einen Job gefunden. Mit anderen Worten der Betrag den ich dem Finanzamt schulde hat sich natürlich reduziert, meine Frage lautet, ob man trotzdem ins Ausland nicht EU verreisen kann, obwohl man Schulden hat und vielleicht als alternative Steueererklärungen für die letzten Jahre einreichen soll um das ganze zu verechnen? und da ich noch fast ein Jahr Zeit habe bis für meinen Urlaub Geld zusammen zu sparen....und Haftbefehl????? davon weiß ich nichts......

@Sicario1972

Ich betrachte mich nicht als deinen Richter, schon gar nicht in einem Fall, von dem ich nur Fragmente kenne. Die Steuererklärungen würde ich auf jeden Fall abgeben, wenn eine Erstattung rauskommt. Oder hast du noch gewaltige andere Schulden und Abtragungsversuche sind hoffnungslos?

Bist du privatinsolvent?