WEG Gesetz - Muss ein Verwalter bestellt werden?

4 Antworten

Ich such mich gerade schwindelig. In welcher Vorschrift soll das bitte stehen?

WEG Verordnung gibt es nicht. Es gab wohl einige Änderungen des WEG Gesetzes, inhaltlich aber nicht in dem Bereich.

§ 21 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sagt aus, das die Bestellung eines Verwalters keine Pflicht ist. Die Eigentümer können einen Verwalter bestellen. Es ist aber nur von Vorteil, weil sich in der Regel sowieso um Belange des Gemeinschaftseigentums gekümmert werden muss, z.B. was regelmäßige Zahlungen an die Stadtverwaltung, den Stadtwerken und Versicherungen betrifft. Auch müssen Handwerker beauftragt werden, die z.B. Reparaturen und Wartungen regelmäßig durchführen. Diese müssen bezahlt werden. Es muss ein Rücklagenkonto mit regelmäßigen Geldeingängen geführt werden, usw. usw.

Hortensia32 
Fragesteller
 11.08.2021, 11:55

Das ist alles vorhanden. Die Eigentümergemeinschaft hatte eine Verwalterin die sich genau um das alles gekümmert hat. Diese hat vor 2 Jahren jedoch gesagt sie will es nicht mehr.

In der Eigentümerversammlung wurde ich als Nachfolgerin gewählt und kümmere mich um die gesamten Belange. Ich habe Kontovollmachten und verwalte die jährliche Rücklage der Eigentümer. Bezahle die laufenden Konten, beauftrage Handwerksfirmen, mache die jährliche Abrechnung... eben alles was ein zertifizierter Verwalter auch machen würde. Die Eigentümergemeinschaft möchte daran auch aktuell nichts ändern. Sollte es deren Wunsch sein, habe ich allerdings auch kein Problem von dieser Aufgabe zurück zu treten.

Es steht eben aktuell nur die Frage im Raum, ob ich die Verwaltung (rein rechtlich) auch noch weiter betreiben kann.

Ein zertifizierten Verwalter, sprich ein Profi, braucht nicht bestellt werden. Aber die Eigentümergemeinschaft kann und sollte aus den eigenen Reihen einen bestellen der jährlich eine Eigentümerversammlung durchführt, die Abrechnung erläuter und sich auf ihr entlasten lässt. Er ist ja auch Ansprechpartner für die Gebäudeversicherung, die Stadtverwaltung usw.

Hortensia32 
Fragesteller
 11.08.2021, 11:56

das bin ja aktuell ich

wikinger66  11.08.2021, 11:57
@Hortensia32

Dann kann es auch so bleiben

Es existiert nicht etwas wie eine Pflicht Hausverwaltung. Jedoch hat jeder Wohnungseigentümer das Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung des Eigentums und kann einen professionellen Hausverwalter verlangen.