Protokoll der Eigentümerversammlung: MUSS der Verwalter Kopien des Protokolls VERSENDEN?

2 Antworten

Menes Wissens ist dies im WEG geregelt, dass ein Protokol erstellt wird. Dies folgert auch, dass alle Eigentümer davon eine Abschrift erhalten müssen. ZUdem ist es nützlich alle Punkte in der EG Versammlung mitzuschreiben! Stimmt etwas nicht muss man binnen 4 Wochen beim Amtsgericht klagen!

Gesetzlich ist das nicht geregelt, es ist in der Versammlung lediglich eine "Niederschrift" anzufertigen.

Solange der Verwaltervertrag nicht einen Versand von Kopien dieser Niederschrift an alle Eigentümer vorsieht, ist der Verwalter nicht dazu verpflichtet. Auch eine Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung dürfte nicht reichen, solange diese Verpflichtung nicht - mindestens durch einen Verweis - im Verwaltervertrag geregelt ist.

Als Wohnungseigentümer können Sie jederzeit Einsicht in die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft nehmen. Dass Sie dafür hunderte Kilometer fahren müssen, ist natürlich misslich, aber gelinde gesagt nicht das Problem des Verwalters.

Vielleicht sollten Sie (gemeinschaftlich) den offenbar unkooperativen Verwalter auswechseln?

Dann sollte man eine HV in der Nähe beauftragen.