unterhalt obwohl wir zusammen wohnen?

9 Antworten

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Ich verstehe die Frage eigentlich nicht so ganz. Wenn ihr zusammenlebt, wird er sich doch sowieso an allen Kosten beteiligen.

ja deßwegen frag ich ja... fänd es unlogisch wenn er zahlen müsste

@agneleye

Genauso ist es. Die Unterhaltszahlungen sind ja eigentlich nur für getrennt lebende Väter/Mütter. Ein verheirateter Familienvater muss ja auch nicht explizit extra Unterhalt bezahlen, da er seine Familie sowieso schon(mit)unterhält. So ist das bei euch doch auch- nur halt eben ohne Trauschein. Ich hoffe, ich konnte alle Unklarheiten beseitigen. Liebe Grüße

@Nolti

ja :)

@agneleye

Das freut mich und alles Gute für eure kleine Familie. Lieben Dank für den *

@Nolti

danke :)

@agneleye

beim Zusammenleben gibt es keinen BARUNTERHALTSVERPFLICHTETEN perse ... denn beide eltern würden sich ja gegenseitig diesen barunterhalt schulden

Der Unterhalt steht dem Kind zu und nicht den Eltern. Von daher ist es völlig egal, wo der Vater oder die Mutter wohnt. Und wer den Unterhalt für das Kind aufbringen muss ist abhängig davon, bei wem das Kind lebt und wer wieviel verdient.

Er ist also bei entsprechenden Umständen siehe oben unterhaltspflichtig. Zahlen muss er aber nur, wenn Ihr nicht zusammen lebt. Wenn er sich nicht entsprechend an den Kosten für Euere Kind beteiligt kannst Du das gegebenefalls über das Jugendamt von ihm einfordern - aus Deiner Frage höre ich einen Konflikt? Bei mir ist es z.B. so, dass ich mit meiner Frau zwei Kinder habe und weitere vier aus früherer Ehe. Weil es für mich klarer ist auch bei der Berechnung des Unterhalts überweise ich den Unterhalt für die beiden Mädels aus der jetzigen Ehe genauso wie den Unterhalt meiner anderen Kinder.

ich möchte ja nicht das er unterhalt zahlt solange wir zusammen leben !!!

@agneleye

Das eine ist die Pflicht. Seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind kann man in Bar oder in Zeit nachkommen. Ihr seid dem Kind gegenüber beide unterhaltspflichtig. So ist die Rechtslage und hoffentlich auch die moralische ;-) ... bzw. da sollte es keine Pflicht sein, sondern Liebe ;-) ... Rein rechtlich kannst Du eigentlich nicht auf den "Unterhalt" in welcher Form auch immer verzichte, weil er Deinem Kind zusteht ... De Facto ist es doch wunderschön, dass Ihr zusammenlebt und Ihr ohne solche Vereinbarungen Euer Kind gemeinsam erzieht. Der Normalfall sollte ja auch dann der sein, dass darüber nicht geredet werden muss. Alles Gute mit Eurem Kind :-) ...

doch auch dann stellt sich die frage. stell dir vor er is AL sitzt nur rum, sie geht minijob u stämmt finanziel alles u dann? sag ich sicher nicht nee nee lass ma ich verzichte- solche gibt es, also gibt es auch eine regelung, man kann das aber auch untereinander klären.

Wenn ihr zusammen wohnt, und das Geld in eine gemeinsame Haushaltskasse fließt, braucht er nicht extra den Unterhalt für euer gemeinsames Kind zu zahlen. Trotzdem wird festgesetzt, wie hoch der Unterhalt wäre, wenn ihr eben nicht zusammen wohnen würdet. Du kannst auch nicht ohne weiteres auf den Unterhalt für dein Kind verzichten. Dann gäbe es Ärger mit dem Vormundschaftsgericht.

wenn du gelder beim amt beantragst, dann wird der unterhalt mit angerechnet, obwohl ihr in einer wohnung lebt. ausgenommen sind ehepaare oder auch verlobte paare. unsere große mußte angeben ob der kindsvater unterhalt zahlt, obwohl sie zusammen leben.