Als Polizist nebenberuflich ein Gewerbe anmelden und auf Twitch streamen?

5 Antworten

Ist das Streamen auf Plattformen wie twitch.tv als Beamter überhaupt erlaubt?

Ja, aber es gibt eben ein Beamtengesetz deines Bundeslandes (bzw. BBG für Bundesbeamte) da drin sind auch Nebentätigkeiten geregelt.

Gewerbeanmeldung für kommende Beamte als Nebenjob einfach so möglich?

Grundsätzlich gleiche Antwort wie zur ersten Frage.

Wie kollidieren die Einnahmen beider "Jobs"? Habe ich durch geringe Einnahmen auf Twitch nicht prozentual mehr Abgaben zu zahlen?

Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Beamtenbezüge - Werbungskosten) und Gewerbebetrieb (Umsatz - Betriebsausgaben) werden zur Summe der Einkünfte addiert.

Hiervon werden Sonderausgaben in Abzug gebracht (Beiträge zur GKV bzw. auf GKV-äquivalente Leistungen entfallende Beitragsanteile deiner PKV) und das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Läuft dein Gewerbe gut, käme es zu einer Nachzahlung.

Hast du 100% Beihilfe erübrigt sich das und es blieben nur die PPV Beiträge.

Wichtig: Bei Gewinneinkunftsarten (Gewerbe, selbst. Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) müssen die Steuererklärungen und EÜR (Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer) elektronisch authentifiziert bis 31.07. des Folgejahres abgegeben werden. Auf Papier ist nicht erlaubt.

Wenn ich über Twitch monatlich unter 450€ verdiene, habe ich dann überhaupt Abgaben? Oder zählt das dann noch unter "Minijob"?

Eine selbständige Tätigkeit kann kein Minijob sein. Der Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten bezüglich der Steuer beträgt 410,- € im Jahr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

schwieriges thema...
als polizist hast du auch eine repräsentative aufgabe.
wenn du daher mist im stream baust wird das sicherlich nicht gerne gesehen.

also frag lieber mal nach ob du grundsätzlich streamen darfst.

  1. Solange du dich nicht lächerlich machst, oder Dinge streamst die grenzwertig sind, ist es okay
  2. Klar rechtlich kein Problem
  3. Da du als Beamter ohnehin nicht zu den Topverdienern gehören wirst brauchst du dir da keine Sorgen machen, du zahlst weniger als 30% ESt. auf deine Nebeneinnahmen
  4. Klar hast du da Abgaben, es ist schließlich kein 450€ Job

Das solltest du deinen Ausbilder fragen.

Solche Beschützer brauchen die Bürger nicht !