WBS-Wohnung: Partnerin zieht aus! Muss ich auch ausziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt in Berlin keine Fehlbelegungsabgabe mehr: http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2002/04/30/05079/

Lautet der Mietvertrag auf euch beide, und will sie aus dem Mietvertrag raus? Wenn das der Fall ist, wirst Du mit dem Vermieter reden müssen. Sonst ...

Wenn beide im Mietvertrag eingetragen sind, bleibt das Miteverhältnis bestehen, auch wenn einer von beiden auszieht. Dennoch ist es ratsam dem Vermieter den Auzug der Person mitzuteilen und den Mietvertrag auf dich umzuschreiben.

Außerdem denke ich nicht, dass du die Fehlbelegungsabgabe (wenn diese für Berlin noch besteht) zahlen musst, weil sich dein Haushaltseinkommen durch den Auszug der Freundin verringert.

Ansonsten würde ich einfach beim Wohnamt deiner Stadt oder dem Vermieter nachfragen.

Ja, wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag!

Wenn sie aus dem Mietvertrag raus will, kommst Du um ein Gespräch mit dem Vermieter ohnehin nicht rum. Und der wird schon wissen, was man machen kann.

Sie will ausziehen, ich will gerne drin bleiben. Die Vermieter sehen das sicher entspannt, aber was sagt das Wohnungsamt dazu??

Wer steht als Mieter im Mietvertrag? Einfach ausziehen entbindet nicht von den vetraglichen Pflichten.

Bei den dürftigen Infos kann man keine Antwort geben.