Auskunft nach Todesfall über Erbe?

5 Antworten

Das liest sich alles sehr konfus. Was stimmt den nun? Seid ihr gleichberechtigte Erbin, wie du anfangs schreibt oder ist deine Schwester Haupterbin?

Wenn du nicht enterbt wurdest, also auf dein Pflichtteil gesetzt, dann beantrage mal ganz schnell einen Erbschein. Damit kannst du dann sämtliche Auskünfte bekommen, eventuell durchsetzen, die du brauchst. Für mich sieht das so aus, als ob deine Schwester hier nach eigenem Gutdünken geschaltet und gewaltet hat, wie es ihr gefällt. Sie ist aber keine Haupterbin, wenn es kein Testament gibt und ihr zu gleichen Teilen erbt. Dann muss sie jeden Schritt mit dir abstimmen und darf absolut nichts allein machen. Die Bestattungskosten würdet ihr in dem Fall hälftig tragen. Wenn du hingegen enterbt wurdest, musst du für die Bestattung nicht aufkommen. Also: Beantrage einen Erbschein! Das Nachlasszeichen vom Gericht müsste dir allerdings deine Schwester nennen, die ja wohl die Post vom Nachlassgericht bekommen hat. Ansonsten begib dich mal höchst selbst zum Nachlassgericht und kläre vor Ort.

Da ist aber einiges unklar. Wieso hat sie das Elternhaus geerbt, wenn es kein Testament gab? War das schon vorher, etwa von deinem Vater? Wieso hast du damals so wenig bekommen?

Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, Einsicht in alle Unterlagen zu bekommen.

Ich rate dir, einen Anwalt zu suchen.

Ich hab mich falsch ausgedrückt, sorry! Meine Mutter hat das Haus meiner Schwester bereits zu Lebzeiten überschrieben, und ich wurde mit 45.000 Euro ausbezahlt. Sie hat für das Haus, das sie eigentlich gar nicht hätte verkaufen dürfen laut notarieller Urkunde, 160.000 Euro aus dem Verkauf erhalten.

Vielen Dank :)

Die Beerdigungskosten gehen zu Lasten des Erbes, das ist vollkommen richtig.

Wenn du also hälftig geerbt hast, dann sind von deinem Anteil auch die Hälftigen Beerdigungskosten abzuziehen.

Und ja, du kannst eine Auflistung fordern.

Bei deiner Summe macht es sogar Sinn einen Anwalt für Erbrecht aufzusuchen.

Vielen Dank :)

Vielen Dank :)

Verstehe das mit dem Haus nicht so ganz. Es gab doch kein Testament. Wie konnte sie dann das Haus erben? Oder hat die Mutter es ihr bereits zu Lebzeiten vermacht? Geschenkt, verkauft oder was genau?

Ansonsten: am Grab musst du dich beteiligen hälftig, weil du ja auch die Hälfte geerbt hast.

Eine Aufstellung muss sie dir unbedingt geben! Denn wie sollst du sonst wissen was da vererbt wurde? Ebenso Nachweise über Bankguthaben, Sparbücher etc.

Und eine detaillierte Auflistung aller Wertgegenstände.

Ich hab mich falsch ausgedrückt, sorry! Meine Mutter hat das Haus meiner Schwester bereits zu Lebzeiten überschrieben, und ich wurde mit 45.000 Euro ausbezahlt. Sie hat für das Haus, das sie eigentlich gar nicht hätte verkaufen dürfen laut notarieller Urkunde, 160.000 Euro aus dem Verkauf erhalten.

@reni509

Deine Mutter hat den Hausverkauf also noch mitbekommen? Oder war das eine Voraussetzung für die Überschreibung des Hauses, dass es nicht verkauft wird?

Ich denke, um einen Anwalt wirst du nicht umhin kommen. Vielleicht kannst du mit wenig Einkommen zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen?! Dann wird der anwalt für die Erstberatung max. 15 Euro abrechnen, kann dir aber auch gleich sagen welche Erfolgsaussichten du hast, wenn deine Schwester dir keine Aufstellung gibt, dir nicht nachweist was an Vermögen da war und ob das mit dem Haus alles so rechtens gelaufen ist...

Dankeschön :)

Wenn du Erbe bist, hast du ein Anrecht auf die Infos über das Erbe. Auf mündliche Angaben brauchst du dich nicht verlassen. Wenn deine Schwester das Erbe sozusagen verwaltet hat, dann müsste sie eine genaue Aufstellung machen.

Die Beerdigungskosten werden vom Erbe bezahlt, bevor das Erbe verteilt wird.

Alle Kosten, die anfallen, werden erst einmal vom Erbe bezahlt, dann wird der Restbetrag des Erbes aufgeteilt.

Bei der Grabstätte sieht es etwas anders aus. Wenn deine Mutter schon ein Grab hatte, dann fällt die Nutzungsberechtigung des Grabes von der Mutter auf das älteste Kind. D.h. das älteste Kind muss auch die Kosten tragen, außer es wird innerhalb der Familie in Absprache mit der Friedhofsverwaltung etwas anderes vereinbart. Die Nutzungsberechtigung fällt immer an eine Person, nicht an eine Erbengemeinschaft.

Wenn das Grab neu gekauft wird, dann kann man die Kosten auch vom Erbe abziehen. Allerdings wird eine Person Nutzungsberechtigt und verantwortlich für das Grab.

Rede nochmal mit deiner Schwester und zur Not musst du zu einem Anwalt gehen.