Wasserversorger und Nachzahlung (Verjährung)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie bis dato nie etwas vom Wasserversorger gehört hat, keine Mahnungen oder dergleichen erhalten hat und immer regelmäßig ihre Abrechnungen erhalten hat, aus der der Verbrauch und die Zahlungen hervorgehen, aber nicht diese Nachzahlungen...., und wenn sie alle Kosten immer pünktlich beglichen hat....na dann.....

dann braucht sie sich keine Sorgen zu machen.

Für schlampige Arbeit oder Fehler des Wasserversorgers kann sie nichts. 2005 ?? Das sind 7 Jahre!

Ab zum Anwalt mit dem Wisch.

schelm1  13.08.2012, 12:30
Vielleicht aber wäre auch ein klärendes Gepräch mit dem Versorger vor der investition von vertanen Anwaltskosten hifreich!?!

Schluchz...!

rhapsodyinblue  13.08.2012, 12:32
@schelm1

Es kann aber auch sein, dass Fehler beim Wasserablesen gemacht worden sind (weniger angegeben als verbraucht worden ist)????

Und deinen Sarkasmus kannst du dir sparen. Wenn jemand so verzweifelt ist, dann macht man sich auch nicht darüber lustig...ein schelm, der böses dabei denkt.....

albatros  14.08.2012, 00:17
@rhapsodyinblue

Und wie sollte das nach 5 Jahren bewiesen werden?

xuxu81 
Fragesteller
 13.08.2012, 12:38

Äh, von 2007 - in der Hektik die 5 Jahre als Jahreszahl genommen s).

Sie haben bis dahin nie eine Mahnung erhalten und die ganze Transaktion lief immer reibungslos. Die haben eine Rechnung geschickt, das Geld vom Konto abgebucht und das war's. In wie weit sie nun immer nachkontrolliert haben, ob die Rechnung stimmt, kann ich nicht beantworten.

Aber mal ehrlich, wer von uns setzt sich dahin und rechnet alles nach? Da besteht dann ein gewisses Vertrauensverhältnis und so lange sich die Rechnung mit den vorherigen deckt und nicht stark abweicht, macht man sich ja keine Gedanken.

Gegen die Nachzahlung aus jüngerer Zeit können sie wohl nichts machen, aber zumindest 2007 sollte vollständig verjährt sein!

rhapsodyinblue  13.08.2012, 12:42
@xuxu81

Das weiß ich ja nicht. Mittlerweile ist es so, dass die Endverbraucher ihre Zählerangaben selbst melden müssen und dass immer mal vom Wasserwerk oder auch vom Stromversorger kontrolliert wird, ob der Zählerstand auch mit den Angaben übereinstimmt.

Wenn ihr ausschließen könnt, dass beim Ablesen des Zählerstandes keine Fehler gemacht worden sind, dann seid ihr aus dem Schneider.

Lasst euch beim Anwalt beraten. Das ist der beste Weg.

rhapsodyinblue  13.08.2012, 12:50
@xuxu81

Gerne geschehen....

Forderungen aus 2007, 2008 und 2009 sind bereits verjährt. Außerdem halte ich das Ganze für mysteriös. In den Rechnungen sind doch die Zählerstände (Anfang - Ende) aufgeführt. Jetzt im Nachhinein etwas zu behaupten ist fragwürdig. Auch jetzt müsste der Mehrverbrauch bewiesen werden. Der aktuelle Zählerstand könnte behilflich sein. Unter Umständen will da jemand mit krimineller Energie sich was in die Tasche wirtschaften.

Nimm dir Zeit und sprich persönlich dort vor (deine Schwägerin mit dir als Zeugin, du allein bekämst wegen Datenschutz keine Auskunft), Verlange exakten Nachweis und weise auf die teilweise Verjährung hin. Ich denke, an der ganzen Sache ist was faul!

Hat deine Schwägerin ein eigenes Haus oder wohnt sie zur Miete? Könntest du hier ein Foto der Rechnung einstellen?

albatros  14.08.2012, 00:19

Irrtum, 2009 noch nicht verjährt.

Na dann warten Sie doch in Ruhe ab, was der Anwalt dazu meint!?! Es sei denn, der Sachverhalt liegt nach "Schluchzende" klar vor und Sie können selber erkennen, dass Sie über die Anwaltskosten lediglich schlechtem Geld gutes hinterherwerfen!

xuxu81 
Fragesteller
 13.08.2012, 12:46

Der Sachverhalt ist wie beschrieben - weitere Infos haben sie/ich nicht.

schelm1  13.08.2012, 20:10
@xuxu81

Na dann warten Sie mal ein Urteil ab, wenn Sie den Mut aufbringen zu klagen oder es zu einer Klage kommen zu lassen.