Muss ich die Nachzahlung fürs Pflegeheim trotz Fehler in der Berechnung zahlen?

3 Antworten

Die Berechnung würde ich überprüfen lassen von fachkompetenten Leuten.

Wenn ich nicht weiter komme würde ich mich bei der Verbraucher Zentrale beraten lassen. Dort wird man gut beraten.

Geht die Forderung an dich als Unterhaltspflichtigen oder als Erben?

Wenn die Mutter selbst die geforderten Kosten hätte zahlen müssen, das Geld dafür da war und an dich als Erbe ging, musst du zahlen.

RIPMJ 
Fragesteller
 19.09.2015, 20:36

Die Heimkostenrechnungen wurden immer auf die Verstorbene ausgestellt und die hinterlassenschaft deckt nicht den Betrag der Forderung. Ein Jahr nachdem Tod kommt diese Forderung mit dem Hinweis das das Heim einen Berechnungsfehler gemacht hat! Ist das nicht deren Pech?

Georg63  19.09.2015, 20:40
@RIPMJ

Ich weiß leider nicht, ob man die Farforderung aus irgendeinem Grund zurückweisen kann oder nachträglich das Erbe ausschlagen kann.

Habe aber die Themen der Frage etwas ergänzt, damit sie vielleicht ein Sachkundiger findet.

mepeisen  20.09.2015, 08:17
@RIPMJ

Du kannst grundsätzlich auch nachträglich noch ein sogenanntes Nachlassinsolvenzverfahren durchführen lassen. Selbiges müsste man zeitnah (aus Sicht der aufgetauchten Rechnung) beantragen.

Vorab ist aber wichtig, was das für ein Fehler war. Nicht alle Fehler fallen der Verstorbenen bzw. Erben zur Last.

Wenn du Erbe deiner Mutter geworden bist, so bist du verpflichtet auch für ihre Schulden zu zahlen!wenn also diese Rechnung des Pflegeheimes berechtigt ist, so musst du zahlen

RIPMJ 
Fragesteller
 19.09.2015, 20:52

ja das ist leider die offene Frage, ist diese Forderung nach 1 Jahr (mit Fehlerbekentniss des Heimes) berechtigt?an wenn kann ich mich da wenden?

SaVer79  19.09.2015, 20:55

Nach einem Jahr gibt es noch keine Verjährung!

RIPMJ 
Fragesteller
 19.09.2015, 21:05
@SaVer79

ok, aber wenn es ein Fehler des Heimes ist, ist es doch nicht mein Problem?

SaVer79  19.09.2015, 21:07

Tja.... Aber wenn die Forderung berechtigt ist, so musst du sie höchstwahrscheinlich trotzdem zahlen! Rechtssichere Antwort gibt ein Anwalt, der sich auch die Rechnung etc. anschauen kann

RIPMJ 
Fragesteller
 19.09.2015, 21:09
@SaVer79

ok, danke für die Antwort. Also sollte ich einen Anwalt zurate ziehen.

SaVer79  19.09.2015, 21:10

Die Chancen sind allerdings vermutlich recht gering! Ich befürchte, du wirst zahlen müssen